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AG Berlin-Mitte, 27.05.2011 - 20 C 3024/11 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK 24 AG zur Freistellung des vollständigen Sachverständigenkostenbetrages Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Ansprüche der Klägerin gegen den Sachverständigen verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Berlin-Mitte, 15.06.2002 - 3 C 3060/01
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - nur begrenzter Einfluss des …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 27.05.2011 - 20 C 3024/11
Das Risiko eines überteuerten Gutachtens tragen allein der Schädiger und dessen Versicherung, nicht jedoch der Geschädigte (AG Berlin-Mitte in DAR 2002, 459). - KG, 09.12.2010 - 12 W 40/10
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 27.05.2011 - 20 C 3024/11
Das Eigentum am Kfz ergibt sich nämlich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO a.F.; jetzt: § 12 Abs. 6 Satz 1 FZV), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist (KG, Beschluss vom 09.12.2010 -12 W 40/10-). - LG Hagen, 28.02.2003 - 1 S 3/03
Sittenwidrigkeit einer Preisvereinbarung; Angemessenheit eines Kfz-Gutachtens; …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 27.05.2011 - 20 C 3024/11
Im Verhältnis zum Schädiger ist es auch nicht Aufgabe des Geschädigten, Preisvergleiche anzustellen und den billigsten Sachverständigen zu ermitteln (vgl. LG Hagen in NZV 2003, 337; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2008 -1U 246/07).