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   AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18   

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https://dejure.org/2018,23268
AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18 (https://dejure.org/2018,23268)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 28.05.2018 - 26 C 13/18 (https://dejure.org/2018,23268)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 26 C 13/18 (https://dejure.org/2018,23268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostentragung bei fehlender Prozessvollmacht

  • mietrechtsiegen.de

    Hausgeldklage - Kostentragung bei nicht wirksamen Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hohe Anforderungen an Ermächtigung des Verwalters zu Aktivprozessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aktivprozess des Verwalters für WEG: Wann darf er? (IMR 2018, 430)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18
    Dies betrifft etwa bei Sanierungsmaßnahmen die Bevollmächtigung des Verwalters zur Vergabe der Aufträge (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 23 U 211, NZM 2006, 182, beck-online).
  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18
    Eine stillschweigende Genehmigung setzt zudem im Allgemeinen voraus, dass der Genehmigende die schwebende Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2009 - XI ZR 227/08).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2017 - 13 S 85/16

    Wann darf Verwalter Aktivprozesse führen?

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18
    Vorauszusetzen ist auch bezüglich der Regelungen in dem Vertrag, dass die Eigentümer hierüber entschieden haben und die im Verwaltervertrag erteilte Ermächtigung vom Beschluss der Eigentümer gedeckt ist (vgl. etwa: LG Frankfurt, Beschluss vom 03. April 2017 - 2-13 S 85/16).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18
    Es ist grundsätzlich Sache der Wohnungseigentümer, darüber zu befinden, ob ein Prozess geführt werden soll oder nicht (vgl. etwa: BGH, ZWE 2011, 177, beck-online).
  • BGH, 23.02.2017 - III ZB 60/16

    Entsprechende Anwendung des Veranlasserprinzips bei der Kostenentscheidung:

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18
    Bei einer fehlenden wirksamen Bevollmächtigung sind die Prozesskosten grundsätzlich dem aufzuerlegen, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZB 60/16; so auch LG Frankfurt a.a.O.), wobei auch eine Quotelung in Betracht kommt (Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 91 ZPO, Rn. 2).
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