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   AG Berlin-Pankow, 28.03.2022 - 4 C 199/21   

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https://dejure.org/2022,7149
AG Berlin-Pankow, 28.03.2022 - 4 C 199/21 (https://dejure.org/2022,7149)
AG Berlin-Pankow, Entscheidung vom 28.03.2022 - 4 C 199/21 (https://dejure.org/2022,7149)
AG Berlin-Pankow, Entscheidung vom 28. März 2022 - 4 C 199/21 (https://dejure.org/2022,7149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kein Auskunftsanspruch gegen Betreiber einer S-Bahn wegen Aufnahme durch eine Überwachungskamera.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßigkeit von DSGVO-Auskunftsbegehren bei Personenverkehr-Überwachung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann ein DSGVO-Auskunftsanspruch als unzumutbar zurückgewiesen werden kann

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Videoüberwachung in S-Bahnen - DSGVO-Auskunftsanspruch kann als unzumutbar zurückgewiesen werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 355/20
    Auszug aus AG Berlin-Pankow, 28.03.2022 - 4 C 199/21
    Es muss auch bei einem immateriellen Schaden eine Beeinträchtigung eingetreten sein, die unabhängig von einer Erheblichkeitsschwelle wenigstens spürbar sein muss (vgl. LG Bonn, Urteil vom 01.07.2021 - 15 O 355/20 - juris).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Auszug aus AG Berlin-Pankow, 28.03.2022 - 4 C 199/21
    Dass ein solcher Aufwand einem Auskunftsbegehren entgegenstehen kann, ist europarechtlich anerkannt (vgl. EuGH, Urteil v. 19.10.2016 C 582/14).
  • VG Berlin, 12.10.2023 - 1 K 561.21

    Videoüberwachung in S-Bahnen: Datenschutzrechtliche Verwarnung; kein Anspruch auf

    Hierzu hat das Amtsgericht Pankow in einem Verfahren, in dem der Beigeladene die Klägerin, gestützt auf Art. 82 DSGVO, wegen der Zurückweisung eines weiteren Auskunftsbegehrens auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen hat, Folgendes ausgeführt (Urteil vom 28. März 2022 - 4 C 199/21, juris):.
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