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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.11.2012 - 120 F 14423/12   

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https://dejure.org/2012,63607
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.11.2012 - 120 F 14423/12 (https://dejure.org/2012,63607)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 09.11.2012 - 120 F 14423/12 (https://dejure.org/2012,63607)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 09. November 2012 - 120 F 14423/12 (https://dejure.org/2012,63607)
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  • OLG Köln, 25.01.1996 - 14 WF 11/96

    Unterhaltsrecht; Anrechnung von Einkünften aus Schülerarbeit

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.11.2012 - 120 F 14423/12
    Bei Schülern entspricht die Nichtanrechnung geringer Einkünfte in der Regel der Billigkeit, falls schutzwürdige Interessen des Pflichtigen nicht verletzt werden, insbesondere falls das Kind seine schulischen Pflichten erfüllt und dem Verpflichteten durch die Erwerbstätigkeit des Kindes keine unterhaltsbezogenen Vorteile entgehen (OLG Köln FamRZ 1996, 1101).
  • OLG München, 11.12.1991 - 12 UF 949/91
    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.11.2012 - 120 F 14423/12
    Diese ist jedoch nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Verpflichteten angenommen werden (OLG Celle FamRZ 1993, 1235; OLG München FamRZ 1992, 595).
  • OLG Celle, 09.02.1993 - 18 UF 159/92
    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.11.2012 - 120 F 14423/12
    Diese ist jedoch nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Verpflichteten angenommen werden (OLG Celle FamRZ 1993, 1235; OLG München FamRZ 1992, 595).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.11.2012 - 120 F 14423/12
    Danach bleiben Einkünfte im Grundsatz anrechnungsfrei, soweit der Verpflichtete nicht den vollen Unterhalt leistet, das Kind also die Erwerbstätigkeit aufnehmen musste, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten zu können (BGH FamRZ 1995, 475).
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