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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.04.2010 - 4 C 352/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,45814
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.04.2010 - 4 C 352/08 (https://dejure.org/2010,45814)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 14.04.2010 - 4 C 352/08 (https://dejure.org/2010,45814)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 14. April 2010 - 4 C 352/08 (https://dejure.org/2010,45814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertrag - Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.04.2010 - 4 C 352/08
    Der vom Beklagte zur Begründung seiner Rechtsauffassung zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94 - lag eine andere und zwar weitergehende Klausel als die hier Streiterhebliche zugrunde.
  • LG Berlin, 18.12.2000 - 62 S 326/00

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht bei Ansprüchen aus dem Mietverhältnis;

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.04.2010 - 4 C 352/08
    Eine Aushöhlung des Minderungsrechts vermag das Gericht darin aber gerade nicht festzustellen, vgl. hierzu auch LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 18.12.2000 - 62 S 326/00 und OLH Hamm 30. Zivilsenat, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92.
  • OLG Hamm, 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92

    Mietrecht; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnungsklausel

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.04.2010 - 4 C 352/08
    Eine Aushöhlung des Minderungsrechts vermag das Gericht darin aber gerade nicht festzustellen, vgl. hierzu auch LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 18.12.2000 - 62 S 326/00 und OLH Hamm 30. Zivilsenat, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92.
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