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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.06.1995 - 142 F 6501/95   

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https://dejure.org/1995,7818
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.06.1995 - 142 F 6501/95 (https://dejure.org/1995,7818)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 19.06.1995 - 142 F 6501/95 (https://dejure.org/1995,7818)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 19. Juni 1995 - 142 F 6501/95 (https://dejure.org/1995,7818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abänderungsklage; Unterhalt des Kindes; Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten; Bedürftigkeit des Kindes; Erwerbsfähigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter vernachlässigt die Ausbildung - Volljähriges Kind verliert den Anspruch auf Unterhalt vom Vater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 46
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.06.1995 - 142 F 6501/95
    Ein Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen Ausbildung entsteht erst dann wieder, wenn sie mit hinreichender Zielstrebigkeit das selbst gewählte Ausbildungsziel, das ihren Neigungen und Befähigungen entspricht, angeht (OLG Schleswig, FamRZ 1986, 201).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.06.1995 - 142 F 6501/95
    Für die Klage auf Abänderung eines Prozessvergleichs sind die aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätze über den Fortfall der Geschäftsgrundlage maßgebend (BGB, FamRZ 1995, 665, 666; KG, OLG-R 1994, 140, 141).
  • OLG München, 26.08.1991 - 26 UF 601/91

    Minderung der Unterhaltsbedürftigkeit bei Zahlung von Ausbildungsgeld an

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.06.1995 - 142 F 6501/95
    Hinter der Formulierung des negativen Feststellungsantrages verbirgt sich aber letztlich ein Abänderungsantrag (OLG München, FamRZ 1992, 213; OLG Bamberg, FamRZ 1988, 649; Göppinger/Wax/Vogel, Unterhaltsrecht, 6. Aufl. 1994, Rz. 2367).
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.06.1995 - 142 F 6501/95
    Denn für die Obliegenheit eines gesunden volljährigen Kindes zur Nutzung seiner Arbeitskraft gelten ähnliche Maßstäbe wie für den barunterhaltspflichtigen Elternteil im Verhältnis zum minderjährigen Kind (BGH, FamRZ 1985, 273 und 1245).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2001 - 10 WF 45/01

    Eingehung einer neuen nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ist hinsichtlich

    So wie ein Antrag des Unterhaltsschuldners auf Feststellung, er schulde keinen Unterhalt mehr, unter Heranziehung der Klagebegründung und des sonstigen Vorbringens dahin auszulegen sein kann, daß Abänderung gem. § 323 ZPO begehrt werde (OLG München, FamRZ 1992, 213; AG Tempelhof/Kreuzberg, FamRZ 1996, 46), ist umgekehrt, wenn über den Unterhalt bislang allein durch einstweilige Anordnung gem. §§ 620 a, b ZPO entschieden worden ist, eine Auslegung dahin möglich, es werde Feststellung des Nichtbestehens einer Unterhaltsschuld begehrt.
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