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   AG Berlin-Tiergarten, 03.04.2009 - 9 C 1/07   

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https://dejure.org/2009,14348
AG Berlin-Tiergarten, 03.04.2009 - 9 C 1/07 (https://dejure.org/2009,14348)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 03.04.2009 - 9 C 1/07 (https://dejure.org/2009,14348)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 03. April 2009 - 9 C 1/07 (https://dejure.org/2009,14348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmöglichkeit der Verjährung der Rechte des Mieters aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verjährung von Instandsetzungsansprüchen des Mieters

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährbarkeit des Instandhaltungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Undichte Türen, durchhängende Böden Anspruch des Mieters auf Beseitigung von Mängeln der Mietsache verjährt nicht

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietmangel auch später zu beheben

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 163/02

    Rechte des Mieters im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vermieters

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.04.2009 - 9 C 1/07
    Allerdings ergibt sich im Mietverhältnis die Besonderheit, dass es sich bei der Verpflichtung des Vermieters, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten um eine Dauerverpflichtung handelt (vgl. BGH, NZM 2003, 472).
  • AG Düren, 04.11.2008 - 46 C 303/08
    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 03.04.2009 - 9 C 1/07
    Im Gegensatz zur Ansicht des Amtsgerichtes Düren (Urteil vom 04.11.2008, Grundeigentum 2009, Seite 205 ff.) bewirkt das im Ergebnis, dass es zu einer Verjährung nicht kommen kann.
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09

    Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar

    c) Nach der auch vom Berufungsgericht vertretenen Gegenauffassung ist der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs hingegen während der Mietzeit unverjährbar (Streyl, WuM 2009, 630 f.; Both, GE 2009, 238, 239; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl., § 535 BGB Rdnr. 217; Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 535 Rdnr. 31; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 535 Rdnr. 107; Kandelhard in: Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 3. Aufl., § 548 Rdnr. 64; AG Tiergarten, WuM 2009, 453).
  • OLG Schleswig, 25.01.2024 - 2 U 38/22

    Verjährung von konkreten Ansprüchen des Eigentümers gegen den Erbbauberechtigten

    So ist zwar nach Rechtsprechung des BGH der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs während der Mietzeit unverjährbar (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2010, VIII ZR 104/09, NJW 2010, 1292; AG Tiergarten, WuM 2009, 453).
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