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   AG Berlin-Wedding, 03.03.2014 - 22d C 175/13   

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https://dejure.org/2014,11276
AG Berlin-Wedding, 03.03.2014 - 22d C 175/13 (https://dejure.org/2014,11276)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 03.03.2014 - 22d C 175/13 (https://dejure.org/2014,11276)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 03. März 2014 - 22d C 175/13 (https://dejure.org/2014,11276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Überprüfung durch Zivilgerichte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilgericht prüft im Mietstreit keine Wirksamkeit der Kappungsgrenzen-VO!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Überprüfung einer Kappungsgrenzenverordnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Recht der Zivilgerichte zur Überprüfung der Kappungsgrenzen-VO auf ihre Wirksamkeit - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit einer Kappungsgrenzen-VO (IMR 2014, 1112)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Stuttgart, 09.11.2004 - 5 K 2058/03

    Klage eines Mieters auf Ergänzung der Kündigungssperrfristverordnung

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 03.03.2014 - 22d C 175/13
    öffentlichen und privaten Interessen und die Berücksichtigung verschiedener quantitativer und qualitativer Gesichtspunkte und Einzeltrends auf dem schwer zu beurteilenden Wohnungsmarkt unterschiedlich ausfallen kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 09. November 2004 - 5 K 2058/03 -, juris).
  • LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Richterliche Überprüfung der Berliner

    Die Berufung des Klägers gegen das am 3. März 2014 verkündete Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des Amtsgerichts Wedding - 22d C 175/13 - wird auf seine Kosten nach einem Wert von bis 500, 00 EUR zurückgewiesen.
  • AG Berlin-Neukölln, 17.07.2014 - 12 C 178/13

    Mieterhöhungen in Berlin: Kappungsgrenzen-VO anwendbar!

    Nach zutreffender Auffassung, fällt es nicht in die Zuständigkeit der Zivilgerichte, zu kontrollieren, ob für eine Gemeinde eine solche Verordnung zu Recht erlassen wurde, dies ist vielmehr Aufgabe der Verwaltungsgerichte (AG Wedding, Urteil vom 03.03.2014 - Akz. 22d C 175/13; Schmidt/Futterer-Börstinghaus, Mietrecht, 11. Auflage -, § 558 Rn 182c).
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