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   AG Berlin-Wedding, 06.12.2007 - 17 C 357/07   

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AG Berlin-Wedding, 06.12.2007 - 17 C 357/07 (https://dejure.org/2007,56609)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 06.12.2007 - 17 C 357/07 (https://dejure.org/2007,56609)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 17 C 357/07 (https://dejure.org/2007,56609)
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  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 06.12.2007 - 17 C 357/07
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (BGH NJW 2002, 2957, NJW 2002, 3029).

    Diese grundsätzliche Bedeutung kann einer Rechtssache zum einen dann zukommen, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die nicht nur entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist, sondern darüber hinaus auch in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten kann (BGH NJW 2002, 3029).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 06.12.2007 - 17 C 357/07
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (BGH NJW 2002, 2957, NJW 2002, 3029).
  • AG Berlin-Wedding, 01.10.1990 - 6 C 443/90

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 06.12.2007 - 17 C 357/07
    Dieses wäre nur dann der Fall gewesen, wenn im Einzelfall durch das Abschleppen aller Voraussicht nach ein Schaden verhindert worden wäre, der höher als die Abschleppkosten gewesen wäre und den Halter oder den Fahrer eine Ersatzpflicht getroffen hätte (vgl. dazu Baldringer/Jordans NZV 2005, 75, 77; AG Frankfurt/Main NJW-RR 1990, 730, 731; AG Berlin-Wedding NJW-RR 1991, 353; Stöber DAR 2006, 486, 487; AG München NJW 1996, 853, 854; Lange in: jurisPK-BGB, 3. Auflage, § 683 Rdnr.41.2).
  • AG München, 23.11.1995 - 261 C 23952/95
    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 06.12.2007 - 17 C 357/07
    Dieses wäre nur dann der Fall gewesen, wenn im Einzelfall durch das Abschleppen aller Voraussicht nach ein Schaden verhindert worden wäre, der höher als die Abschleppkosten gewesen wäre und den Halter oder den Fahrer eine Ersatzpflicht getroffen hätte (vgl. dazu Baldringer/Jordans NZV 2005, 75, 77; AG Frankfurt/Main NJW-RR 1990, 730, 731; AG Berlin-Wedding NJW-RR 1991, 353; Stöber DAR 2006, 486, 487; AG München NJW 1996, 853, 854; Lange in: jurisPK-BGB, 3. Auflage, § 683 Rdnr.41.2).
  • AG Frankfurt/Main, 05.01.1990 - 31 C 4029/89

    Vereitelung einer gewillkürten Nutzungsmöglichkeit als Eigentumsverletzung; Zweck

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 06.12.2007 - 17 C 357/07
    Dieses wäre nur dann der Fall gewesen, wenn im Einzelfall durch das Abschleppen aller Voraussicht nach ein Schaden verhindert worden wäre, der höher als die Abschleppkosten gewesen wäre und den Halter oder den Fahrer eine Ersatzpflicht getroffen hätte (vgl. dazu Baldringer/Jordans NZV 2005, 75, 77; AG Frankfurt/Main NJW-RR 1990, 730, 731; AG Berlin-Wedding NJW-RR 1991, 353; Stöber DAR 2006, 486, 487; AG München NJW 1996, 853, 854; Lange in: jurisPK-BGB, 3. Auflage, § 683 Rdnr.41.2).
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