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AG Bernau, 27.02.2007 - 11 C 356/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1970 - IX A 450/68
Auszug aus AG Bernau, 27.02.2007 - 11 C 356/05
Zudem ist ein Grundstückseigentümer nicht gehindert, die wirkliche Grenze seines Eigentums im Zivilrechtsweg festzustellen lassen (OVG Münster, Urteil vom 5.2.1970 Az: IX A 450/68). - OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88
Wirtin
Auszug aus AG Bernau, 27.02.2007 - 11 C 356/05
Die Duldung bzw. Einwilligung, die nicht auf Vertrag beruht, ist zweifelsohne nicht unwiderruflich (vgl. Palandt aaO., OLG München OLGZ 90, 97). - BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen verjährter Ansprüche
Auszug aus AG Bernau, 27.02.2007 - 11 C 356/05
Die noch von der Klägerin in der Klage unter Hinweis auf BGH MDR 1967, 749 problematisierte Frage, dass der Steg ein Scheinbestandteil des Sees sein könnte, ist angesichts der jetzt erkenntlichen Grundstückssituation obsolet.