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   AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03 GÜ   

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https://dejure.org/2005,26442
AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03 GÜ (https://dejure.org/2005,26442)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 10.02.2005 - 30 F 118/03 GÜ (https://dejure.org/2005,26442)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 30 F 118/03 GÜ (https://dejure.org/2005,26442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Auskunfterteilung über das Endvermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Unvollständigkeit eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses; Ansetzung des Substanzwertes bei der Ermittlung des Wertes einer Versicherungsagentur; Aufnahme von offenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1909
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1985 - 7 UF 12/85

    Landwirtschaftliche Unternehmen; Zugewinnausgleich; Ertragswerte;

    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Zunächst ist jedoch nur eine Verurteilung zur Vorlage der Jahresabschlüsse vorzunehmen (entgegen OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 168, 169, das die Auskunftsverpflichtung sehr weit fasst).

    Hierzu gehören Angaben über die zum Hof gehörenden Betriebsflächen nach Lage, Größe, Art, Nutzung und Bonität des Bodens, Angaben über die Bebauung der Grundstücksflächen des Hofes nach Art, Größe und Alter der Gebäude einschließlich Angaben über den Sachwert des Wohngebäudes, weiterhin Angaben über den Viehbestand, den Maschinenbestand, über sonstige Betriebsmittel sowie über Anzahl und Funktion der im Betrieb tätigen Arbeitskräfte (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 168, 169).

    Bei Krediten wird zwar teilweise die Ansicht vertreten, dass im Bestandsverzeichnis der konkrete Verwendungszweck anzugeben ist, da nur so dem Auskunftsberechtigten die Möglichkeit gegeben werde, etwaige Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB bei der Errechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs zu berücksichtigen (so OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 168, 170 und dieser Entscheidung folgend Palandt-Diederichsen, 58. Aufl. 1999, § 1379 Rdn. 5).

  • OLG Naumburg, 26.10.2000 - 8 UF 260/99

    Zu Umfang und Inhalt der Auskunft nach § 1379 BGB

    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Genauso wie bei einem nach dem Ertragswert zu bewertenden Unternehmen in der Regel die Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre zu fordern ist (OLG Naumburg FamRZ 2001, 1303, 1304 [OLG Naumburg 26.10.2000 - 8 UF 260/99] ; Koch, in: Münchner Kommentar, § 1379 Rdn. 20), muss Gleiches auch für den ebenfalls nach dem Ertragswert anzusetzenden landwirtschaftlichen Betrieb gelten.

    Soweit die erforderlichen Angaben zur Wertermittlung nicht in ausreichendem Maße den Jahresabschlüssen zu entnehmen sind, ist es Aufgabe des Auskunftsberechtigten, darzulegen, welche weiteren Angaben neben den Jahresabschlüssen notwendig sind (OLG Naumburg FamRZ 2001, 1303, 1304, 1305) [OLG Naumburg 26.10.2000 - 8 UF 260/99] .

    Bei Grundstücken ist grundsätzlich die Lage, Größe, Art der Bebauung und Nutzung anzugeben, wobei die katasteramtliche Bezeichnung von Gemarkung, Flur und Flurstück genügt, die Grundbuchbezeichnung ist dagegen nicht notwendig (OLG Naumburg FamRZ 2001, 1303).

  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Die Auskunft hat gemäß § 260 Abs. 1 BGB durch Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses zu erfolgen, das eine geordnete und für den Auskunftsberechtigten nachprüfbare Zusammenstellung der dem Zugewinnausgleich unterliegenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthalten muss, die dem Auskunftsberechtigten als Grundlage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs dienen kann (BGH FamRZ 1984, 144, 145).

    Hausrat, der nach der Trennung angeschafft wurde, unterliegt nicht mehr der Hausratsteilung nach der HausrVO und ist deshalb güterrechtlich auszugleichen (BGH FamRZ 1984, 144, 147).

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88

    Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur

    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Zu diesem Zweck sind die zum Endvermögen gehörenden Gegenstände nach Anzahl, Art und wertbildenden Faktoren anzugeben, wobei sich der Umfang und die Art der notwendigen Einzelangaben nach den Besonderheiten der jeweiligen Vermögensgegenstände richten muss (BGH FamRZ 1989, 157, 159).

    Sachgesamtheiten, wie z.B. die Büroeinrichtung, können zusammengefasst werden, wobei jedoch wertvollere Gegenstände einzeln anzugeben sind (BGH FamRZ 1989, 157, 159).

  • BGH, 09.03.1977 - IV ZR 166/75

    Ermittlung des Endvermögens

    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Der Inhaber einer Versicherungsagentur hat keine veräußerbaren Rechte an dem Versicherungsbestand, sondern erwirbt nur den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB (vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass ein zukünftiger Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB nicht in den Zugewinn fällt, solange die Handelsvertretung noch betrieben wird, da die bloße Aussicht darauf noch keinen Vermögenswert hat, BGHZ 68, 163, 169 [BGH 09.03.1977 - IV ZR 166/75] ; Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 2. Aufl. 2002, Rdn 97).

    Aus diesen Gründen kann bei Handelsvertretungen grundsätzlich nicht der Ertragswert zu Grunde gelegt werden, sie sind vielmehr mit ihrem Substanzwert anzusetzen (BGHZ 68, 163, 169 [BGH 09.03.1977 - IV ZR 166/75] ; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 1586 [OLG Stuttgart 02.05.1995 - 18 UF 362/94] ; Koch, in: Münchner Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2000, § 1379 Rdn. 20; Büte, a.a.O.. Rdn 97 und 164).

  • BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95

    Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Diese Ansicht ist aber nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Einklang zu bringen, wonach es einen unabhängig von konkreten Anhaltspunkten bestehenden Auskunftsanspruch bezüglich Vermögensminderungen, die nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen hinzuzurechnen sind, nicht gibt (BGH FamRZ 1982, 27, 28; BGH FamRZ 1997, 800, 803; BGH FamRZ 2000, 948, 950) [BGH 19.04.2000 - XII ZR 62/98] .
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80

    Umfang der Auskunftspflicht

    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Diese Ansicht ist aber nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Einklang zu bringen, wonach es einen unabhängig von konkreten Anhaltspunkten bestehenden Auskunftsanspruch bezüglich Vermögensminderungen, die nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen hinzuzurechnen sind, nicht gibt (BGH FamRZ 1982, 27, 28; BGH FamRZ 1997, 800, 803; BGH FamRZ 2000, 948, 950) [BGH 19.04.2000 - XII ZR 62/98] .
  • BGH, 22.03.1984 - IX ZR 69/83

    Bewertung von Anrechten aus einer Direktversicherung zur betrieblichen

    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Bei einem unwiderrufbaren Bezugsrecht sind die Versicherungen dem Bezugsberechtigten zuzuordnen (BGH FamRZ 1984, 666).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98

    Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen

    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Diese Ansicht ist aber nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Einklang zu bringen, wonach es einen unabhängig von konkreten Anhaltspunkten bestehenden Auskunftsanspruch bezüglich Vermögensminderungen, die nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen hinzuzurechnen sind, nicht gibt (BGH FamRZ 1982, 27, 28; BGH FamRZ 1997, 800, 803; BGH FamRZ 2000, 948, 950) [BGH 19.04.2000 - XII ZR 62/98] .
  • OLG Zweibrücken, 18.08.2000 - 2 UF 43/00
    Auszug aus AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03
    Ergänzungen ohne komplett neues Gesamtverzeichnis sind jedoch nur zulässig, soweit die Übersichtlichkeit dadurch nicht gefährdet ist (Koch, in: Münchner Kommentar, § 1379; Rdn 16, 0LG Zweibrücken FamRZ 2001, 763, 764) [OLG Zweibrücken 18.08.2000 - 2 UF 43/00] .
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01

    Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die

  • OLG Stuttgart, 02.05.1995 - 18 UF 362/94

    "Good will" einer Versicherungsagentur; Anspruch auf Ermittlung des

  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 56/82

    Berücksichtigung einer Übergangsbeihilfe nach Beendigung des Dienstverhältnisses

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 534/12

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit eines Goodwills einer durch einen

    Aus diesem Grunde wird es in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend abgelehnt, der Agentur eines selbständigen Versicherungsvertreters im Zugewinnausgleich einen über den Substanzwert hinausgehenden Wert zuzuerkennen (OLG Stuttgart FamRZ 1995, 1586; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1443 f.; AG Biedenkopf FamRZ 2005, 1909; Schröder Bewertungen im Zugewinnausgleich 5. Aufl. Rn. 231; MünchKommBGB/Koch 6. Aufl. § 1376 Rn. 23; Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. 1. Kap. Rn. 404; FA-FamR/von Heintschel-Heinegg 9. Aufl. 9. Kap. Rn. 160 "Versicherungsagentur"; Emde BB 2012, 3029, 3031).
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