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   AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10 (74)   

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https://dejure.org/2011,21098
AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10 (74) (https://dejure.org/2011,21098)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 21.02.2011 - 50 C 332/10 (74) (https://dejure.org/2011,21098)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 50 C 332/10 (74) (https://dejure.org/2011,21098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalterbestellung auf mehr als 5 Jahre: Teilnichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Überlange Verwalterbestellung gilt für zulässigen Zeitraum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterbestellung für mehr als fünf Jahre: Ganz oder nur teilweise ungültig bzw. nichtig? (IMR 2011, 459)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07

    Wohnungseigentum: Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegner im

    Auszug aus AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10
    Danach ist zum einen davon auszugehen, dass an die Gründe für eine Anfechtung der Bestellung eines Verwalters mangels Eignung strengere Anforderungen zu stellen sind als bei einer Abberufung des Verwalters, da sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer gerade für eine erneute Bestellung des Verwalters ausgesprochen hat und in diese Mehrheitsentscheidung nur aus wichtigem Grund eingegriffen werden kann (ebenso KG, ZMR 2007, 801; BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004, 2 Z BR 173/04 jew. m. w. N.).

    Zum anderen sind nur solche Gründe für eine Anfechtung der Bestellung des Verwalters zu berücksichtigen, die bei Beschlussfassung bekannt waren und zu diesem Zeitpunkt seiner Bestellung entgegengestanden haben (auch insofern KG, ZMR 2007, 801; BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004, 2 Z BR 173/04); nachträglich bekannt werdende Umstände, in denen ein Eigentümer die fehlende Eignung des Verwalters begründet sieht, können demzufolge nur Grundlage einer Abberufung des Verwalters sein.

  • BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 173/04

    Ungültigerklärung der Wiederwahl des Verwalters durch Tatrichter nur bei

    Auszug aus AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10
    Danach ist zum einen davon auszugehen, dass an die Gründe für eine Anfechtung der Bestellung eines Verwalters mangels Eignung strengere Anforderungen zu stellen sind als bei einer Abberufung des Verwalters, da sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer gerade für eine erneute Bestellung des Verwalters ausgesprochen hat und in diese Mehrheitsentscheidung nur aus wichtigem Grund eingegriffen werden kann (ebenso KG, ZMR 2007, 801; BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004, 2 Z BR 173/04 jew. m. w. N.).

    Zum anderen sind nur solche Gründe für eine Anfechtung der Bestellung des Verwalters zu berücksichtigen, die bei Beschlussfassung bekannt waren und zu diesem Zeitpunkt seiner Bestellung entgegengestanden haben (auch insofern KG, ZMR 2007, 801; BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004, 2 Z BR 173/04); nachträglich bekannt werdende Umstände, in denen ein Eigentümer die fehlende Eignung des Verwalters begründet sieht, können demzufolge nur Grundlage einer Abberufung des Verwalters sein.

  • OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04

    Abänderung eines Beschlusses

    Auszug aus AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10
    Aber auch bezüglich des weiteren Beschlusses stellt die in mehrfacher Hinsicht untaugliche Formulierung der Vorlage ein grobes Verschulden dar (so für eine von einem professionellen Verwalter vorgelegte, nicht hinreichend bestimmte Beschlussvorlage auch OLG Oldenburg, ZMR 2005, 814).
  • OLG München, 08.03.2007 - 34 Wx 2/07

    Amtsermittlung des Tatrichters bei Zweifeln an der Vollmacht des

    Auszug aus AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10
    Mit dem OLG München in dem von allen Beteiligten zitierten Beschluss vom 8.3.2007 (Az.: 34 Wx 2/07; ZMR 2007, 989) geht das Gericht allerdings davon aus, dass die Verwalterbestellung entgegen § 139 BGB eben nur bezüglich des übersteigenden Teils nichtig und im Übrigen gültig ist.
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2010 - 14 T 2469/10

    Streitwertfestsetzung in einer Wohnungseigentumssache: Bildung von

    Auszug aus AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10
    Das Einzelinteresse der Kläger ist anhand ihres jeweiligen finanziellen Anteils an den Verwalterkosten während der gesamten Laufzeit des Verwaltervertrages zu bestimmen, und zwar auch dann, wenn es dem Kläger allein um die Person des Verwalters, das heißt um ein rein ideelles Interesse, geht (so zuletzt auch LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.4.2010, 14 T 2469/10).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10
    Da nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der werdende Wohnungseigentümer in der Gründungsphase der Wohnungseigentümergemeinschaft auch nach dem vollen Eigentumserwerb anderer Mitglieder - zumindest im Innenverhältnis - wie ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft behandelt wird, obwohl er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist (BGH NJW 2008, 2639), bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass die werdende Eigentümerin E Mitglied des Verwaltungsbeirats ist und als solche zum Abschluss des Vertrages ermächtigt wurde.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10
    Damit haben aus der vorzunehmenden Betrachtung nicht nur die Umstände auszuscheiden, die die Kläger erst nach Ablauf der Klagebegründungsfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG erstmals in das Verfahren eingeführt haben, da innerhalb dieser Frist die die Anfechtung tragenden Gründe jedenfalls in ihren wesentlichen tatsächlichen Kern vorgebracht werden müssen (wobei das Gericht angesichts der wechselseitigen Bezugnahme der Kläger auf den jeweils anderen Klagebegründungsvortrag den insgesamt gehaltenen fristgemäßen Vortrag allen Klägern zurechnet) und weitere Gründe (dies betrifft vorliegend die behaupteten Umstände der ersten Wahl des Verwalters, die nach Auffassung der Kläger verspätete Vorlage des Wirtschaftsplans für das Jahr 2010, das Unterlassen einer ordentlichen Eigentümerversammlung im Jahr 2010 und die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung betreffend das Wirtschaftsjahr 2009) nicht nachgeschoben werden können (BGH NZM 2009, 199).
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