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   AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08 UE, 30 F 192/08   

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https://dejure.org/2008,21578
AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08 UE, 30 F 192/08 (https://dejure.org/2008,21578)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 27.05.2008 - 30 F 192/08 UE, 30 F 192/08 (https://dejure.org/2008,21578)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 30 F 192/08 UE, 30 F 192/08 (https://dejure.org/2008,21578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1353 BGB
    Begrenztes Realsplitting: Anspruch eines Unterhaltsberechtigten auf Erstattung von Steuerberaterkosten bzw. Steuervorauszahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Steuerberatungskosten hinsichtlich der Ermittlung des Steuernachteils eines Unterhaltsberechtigten aus der Zustimmung zum Realsplitting

  • Wolters Kluwer

    Begrenztes Realsplitting: Anspruch eines Unterhaltsberechtigten auf Erstattung von Steuerberaterkosten bzw. Steuervorauszahlungen

  • Wolters Kluwer

    Begrenztes Realsplitting: Anspruch eines Unterhaltsberechtigten auf Erstattung von Steuerberaterkosten bzw. Steuervorauszahlungen

  • fr-blog.com

    Steuerberatungskosten sind unter Umständen erstattungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 607
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 27.02.2004 - 12 UF 166/03

    Berücksichtigung von steuerlichen Nachteilen des Realsplittings

    Auszug aus AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08
    Aus diesem Grunde erscheint der vom OLG Hamburg (FamRZ 2005, 519-520) und vom OLG Frankfurt (Urteil vom 20.07.2006, 1 UF 180/05, zitiert nach Juris, veröffentlicht u.a. in FamRB 2006, 957-959) eingeschlagene differenzierende Lösungsweg überzeugend, wonach grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit als gegeben angesehen, aber von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht wird.

    Diese Nachteile für den Unterhaltsverpflichteten lassen sich im Rahmen einer Interessenabwägung nur rechtfertigen, wenn die Steuervorauszahlungen den Unterhaltsberechtigten in seinen Lebensumständen fühlbar beeinträchtigen, insbesondere wenn er zur Zahlung auf die für seinen Unterhalt bestimmten Mittel zugreifen müsste (OLG Frankfurt a.a.O. Rdn. 30; OLG Hamburg FamRZ 2005, 519, 520).

    Sowohl das OLG Frankfurt (a.a.O. Rdn 35) als auch das OLG Hamburg (FamRZ 2005, 519-520, insoweit in der FamRZ nicht abgedruckt) haben der Rechtsfrage, ob ein Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlungen bereits zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit gegeben ist, grundsätzliche Bedeutung zugemessen und deshalb - sowie zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - die Revision zugelassen, die aber in beiden Fällen offensichtlich nicht eingelegt wurde.

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 46/87

    Erstattung von Kosten durch Zustimmung zum steuerlichen Realsplitting

    Auszug aus AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08
    Teilweise wird im Anschluss an eine Entscheidung des BGH (FamRZ 1988, 820-822) die Erstattungsfähigkeit von Steuerberatungskosten grundsätzlich verneint (so OLG Köln FamRZ 1998, 834; Staudinger-Voppel § 1353 BGB Rdn. 94 b; für eine grundsätzliche Erstattungsfähigkeit: OLG Hamm FamRZ 1993, 205-206; Borth, in Schwab: Handbuch des Scheidungsrechts, Kapitel IV Rdn. 810).

    Davon, dass das Finanzamt eine solche Berechnung (kostenfrei) vornimmt, konnte der Beklagte nicht ausgehen, da dies nicht zum Aufgabenbereich der Finanzämter gehört (vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1988, 820, 821-822).

  • OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum steuerlichen

    Auszug aus AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08
    Teilweise wird im Anschluss an eine Entscheidung des BGH (FamRZ 1988, 820-822) die Erstattungsfähigkeit von Steuerberatungskosten grundsätzlich verneint (so OLG Köln FamRZ 1998, 834; Staudinger-Voppel § 1353 BGB Rdn. 94 b; für eine grundsätzliche Erstattungsfähigkeit: OLG Hamm FamRZ 1993, 205-206; Borth, in Schwab: Handbuch des Scheidungsrechts, Kapitel IV Rdn. 810).

    Soweit es hingegen um die Inanspruchnahme eines Steuerberaters für die aufgrund des Realsplittings notwendige Abgabe der Steuererklärung geht, wird man danach differenzieren müssen, ob dies für den Unterhaltsberechtigten eine völlig neue Situation ist, die er wegen seiner Unerfahrenheit in steuerlichen Angelegenheiten nicht allein bewältigen kann (OLG Köln FamRZ 1998, 834).

  • OLG Bamberg, 26.02.1987 - 2 UF 360/86

    Erstattung von Steuernachteilen beim Realsplitting

    Auszug aus AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08
    Aus diesem Grunde wird überwiegend eine Verpflichtung zur unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlungsbeträge angenommen, soweit sie auf den Unterhaltsleistungen beruhen und das Realsplitting weiter durchgeführt werden soll (OLG Bamberg FamRZ 1987, 1047, 1048; OLG Köln FamRZ 1988, 951-952; AG Mannheim FamRZ 1988, 842-843; Staudinger-Voppel § 1353 BGB Rdn. 94 a; Borth, in Schwab: Handbuch des Scheidungsrechts, Kapitel IV Rdn. 810).
  • AG Mannheim, 11.01.1988 - 5 F 201/87

    Inkaufnahme von steuerlichen Vorauszahlungen mit erschwerten

    Auszug aus AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08
    Aus diesem Grunde wird überwiegend eine Verpflichtung zur unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlungsbeträge angenommen, soweit sie auf den Unterhaltsleistungen beruhen und das Realsplitting weiter durchgeführt werden soll (OLG Bamberg FamRZ 1987, 1047, 1048; OLG Köln FamRZ 1988, 951-952; AG Mannheim FamRZ 1988, 842-843; Staudinger-Voppel § 1353 BGB Rdn. 94 a; Borth, in Schwab: Handbuch des Scheidungsrechts, Kapitel IV Rdn. 810).
  • OLG Hamm, 10.07.1992 - 5 UF 35/92
    Auszug aus AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08
    Teilweise wird im Anschluss an eine Entscheidung des BGH (FamRZ 1988, 820-822) die Erstattungsfähigkeit von Steuerberatungskosten grundsätzlich verneint (so OLG Köln FamRZ 1998, 834; Staudinger-Voppel § 1353 BGB Rdn. 94 b; für eine grundsätzliche Erstattungsfähigkeit: OLG Hamm FamRZ 1993, 205-206; Borth, in Schwab: Handbuch des Scheidungsrechts, Kapitel IV Rdn. 810).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten

    Auszug aus AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08
    Gestützt auf eine Entscheidung des BGH vom 23.03.1983 (FamRZ 1983, 576-578) wird teilweise argumentiert, ein Anspruch auf Nachteilsausgleich entstehe grundsätzlich erst mit der endgültigen Festsetzung der Steuerlast, da erst dann der konkrete Umfang des Steuernachteils feststehe (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 67, 68).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1990 - 2 UF 9/90

    Unterhalt; Steuern; Veranlagung; Steuerbescheid; Erstattung

    Auszug aus AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08
    Gestützt auf eine Entscheidung des BGH vom 23.03.1983 (FamRZ 1983, 576-578) wird teilweise argumentiert, ein Anspruch auf Nachteilsausgleich entstehe grundsätzlich erst mit der endgültigen Festsetzung der Steuerlast, da erst dann der konkrete Umfang des Steuernachteils feststehe (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 67, 68).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2006 - 1 UF 180/05

    Scheidungsfolgenvereinbarung mit Zustimmung der Unterhaltsberechtigten zum

    Auszug aus AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08
    Aus diesem Grunde erscheint der vom OLG Hamburg (FamRZ 2005, 519-520) und vom OLG Frankfurt (Urteil vom 20.07.2006, 1 UF 180/05, zitiert nach Juris, veröffentlicht u.a. in FamRB 2006, 957-959) eingeschlagene differenzierende Lösungsweg überzeugend, wonach grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit als gegeben angesehen, aber von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht wird.
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