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   AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15   

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https://dejure.org/2015,78139
AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15 (https://dejure.org/2015,78139)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 25.11.2015 - 42 C 216/15 (https://dejure.org/2015,78139)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 25. November 2015 - 42 C 216/15 (https://dejure.org/2015,78139)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15
    Der Lizenzsatz ist dabei zu verdoppeln, da mit dem Unterlassungsbegehren zukünftige gleichgerichtete Urheberrechtsverletzungen verhindert werden sollen (OLG Hamm, Beschluss v. 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12, 22 W 58/12, recherchiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss v. 14.10.2011, Az.: 2 W 92/11, recherchiert nach juris).
  • AG Oldenburg/Holstein, 15.05.2014 - 25 C 926/13

    Abfotografieren eines Originalkartons als Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15
    Entsprechend den Ausführungen des AG Oldenburg (Urteil vom 17.04.2014,Az.: 25 C 926/13, abgelichtet Bl. 210ff der GA), welchen sich vollumfänglich angeschlossen wird, rechtfertigt dies vorliegend aber keine abweichende Beurteilung.
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15
    Dabei erstreckt sich der allgemeine Rechtsgedanke auch auf Vervielfältigungsrechte und andere urheberrechtliche Verwertungsrechte, welche insbesondere bei der ebenfalls geschützten werblichen Ankündigung betroffen sein können (BGH, Urt. v. 4.5.2000, Parfumflakon, Az.: I ZR 256/97).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2014 - 16 O 375/08
    Auszug aus AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15
    Sowohl das Landgericht Berlin (Urteil vom 28.07.2009, Az.: 16 O 375/08, Anlage B2, Bl. 82 ff der GA) als auch im Anschluss das Kammergericht (Beschluss vom 22.3.2011, Az 24 U 139/09, Anlage B 3, Bl. 89 ff der GA) kamen zu dem Ergebnis, dass die mehrfache Nutzung der jeweiligen Produktfotografien von dem vereinbarten Vertragszweck gedeckt war und die Verwendung dieser Fotos in unterschiedlichen Werbemedien durch die Streithelferin nicht unzulässig in die zu unterstellenden Nutzungsrechte der Insolvenzschuldnerin eingriff.
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15
    Der Lizenzsatz ist dabei zu verdoppeln, da mit dem Unterlassungsbegehren zukünftige gleichgerichtete Urheberrechtsverletzungen verhindert werden sollen (OLG Hamm, Beschluss v. 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12, 22 W 58/12, recherchiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss v. 14.10.2011, Az.: 2 W 92/11, recherchiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 24 U 139/09

    Zustandekommen eines Pachtvertrages; Erledigung eines Räumungs- und

    Auszug aus AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15
    Sowohl das Landgericht Berlin (Urteil vom 28.07.2009, Az.: 16 O 375/08, Anlage B2, Bl. 82 ff der GA) als auch im Anschluss das Kammergericht (Beschluss vom 22.3.2011, Az 24 U 139/09, Anlage B 3, Bl. 89 ff der GA) kamen zu dem Ergebnis, dass die mehrfache Nutzung der jeweiligen Produktfotografien von dem vereinbarten Vertragszweck gedeckt war und die Verwendung dieser Fotos in unterschiedlichen Werbemedien durch die Streithelferin nicht unzulässig in die zu unterstellenden Nutzungsrechte der Insolvenzschuldnerin eingriff.
  • LG Bielefeld, 09.05.2017 - 20 S 262/15

    Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts und des Verbreitungsrechts an einem

    Die Berufung des Klägers gegen das am 25.11.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 42 C 216/15) wird zurückgewiesen.
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