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   AG Bielefeld, 28.03.2018 - 42 C 309/17   

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https://dejure.org/2018,34703
AG Bielefeld, 28.03.2018 - 42 C 309/17 (https://dejure.org/2018,34703)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 28.03.2018 - 42 C 309/17 (https://dejure.org/2018,34703)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 28. März 2018 - 42 C 309/17 (https://dejure.org/2018,34703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche wegen unerlaubter Verwendung des Computerspiels "Metro Last Light" in einer Internettauschbörse i.R.d. Aufsichtspflicht der Mutter über ihre minderjährigen Kinder

  • kanzlei.biz

    Schadensschätzung anhand legalen Downloadangeboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensschätzung bei illegalem Download - Entgelt für legale Downloadangebote heranziehen!

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Schadensschätzung können verkehrsübliche Entgeltsätze für legale Downloadangebote im Internet herangezogen werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Schadensschätzung können verkehrsübliche Entgeltsätze für legale Downloadangebote im Internet herangezogen werden

Papierfundstellen

  • ZUM 2018, 736
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Bielefeld, 28.03.2018 - 42 C 309/17
    Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt (BGH, Urteil vom 11.6.2015 I ZR 7/14).

    Gibt es- wie im vorliegenden Fallkeine branchenüblichen Vergütungssätze und Tarife, ist die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach seiner freien Überzeugung zu bemessen (BGH Urteil vom 11.06.2015 Az: I ZR 7/14).

    Nach Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes (BGH Urteil vom 11.06.2015 I ZR 7/14) können im Rahmen der Schadensschätzung verkehrsübliche Entgeltsätze für legale Downloadangebote im Internet herangezogen werden.

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Bielefeld, 28.03.2018 - 42 C 309/17
    Der Gegenstandswert einer Abmahnung wegen der Verletzung eines Schutzrechtes ist nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG nach billigem Ermessen des erkennenden Gerichts zu bestimmen (BGH Urteil vom 12.05.2016 Az: I ZR 272/14).
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