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   AG Bielefeld, 30.12.2016 - 406 C 148/13   

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https://dejure.org/2016,56340
AG Bielefeld, 30.12.2016 - 406 C 148/13 (https://dejure.org/2016,56340)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 30.12.2016 - 406 C 148/13 (https://dejure.org/2016,56340)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 30. Dezember 2016 - 406 C 148/13 (https://dejure.org/2016,56340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlungsanspruch von Kosten für Strom, Gas und Wasser aufgrund eines Versorgungsvertrags

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Lüneburg, 16.04.2012 - 4 O 283/11

    Zutrittsrecht; Grundversorger

    Auszug aus AG Bielefeld, 30.12.2016 - 406 C 148/13
    Nach ablehnender Ansicht besteht für den Lieferanten weder ein eigenes Recht auf Zutritt noch kann er den Anspruch des Netzbetreibers - abgesehen von der Möglichkeit der gewillkürten Prozessstandschaft - geltend machen (LG Lüneburg, Beschluss vom 16.04.2012 - 4 O 283/11).
  • LG Siegen, 25.07.2011 - 3 T 2/11

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Energieversorgers gegen den

    Auszug aus AG Bielefeld, 30.12.2016 - 406 C 148/13
    Nach einer Ansicht hat der Lieferant ein eigenes Zutrittsrecht (vgl. LG Siegen, Beschluss vom 25.07.2011 - 3 T 2/11).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

    Auszug aus AG Bielefeld, 30.12.2016 - 406 C 148/13
    Wer aus dem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt, nimmt die Realofferte des Unternehmens durch sozialtypisches Verhalten an; er muss auch bei einem ausdrücklichen Widerspruch das tarifliche Entgelt zahlen (BGH NJW 1983, 1777; Palandt, Einf. v. § 145, Rn.26, 27).
  • LG Kassel, 10.05.2007 - 1 S 430/06

    Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für die Klage eines

    Auszug aus AG Bielefeld, 30.12.2016 - 406 C 148/13
    Nach einschränkender Auffassung kann der Grundversorger im eigenen Namen den Anschlussinhaber dahin in Anspruch nehmen, dass jener den Zutritt eines vom Netzbetreiber Beauftragten nach §§ 21 Satz1, 24 III NAV/NDAV duldet (LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007 - 1 S 430/06).
  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 17/12

    Zahlungsklage eine Energie- und Wasserversorgungsunternehmens: Vorläufig bindende

    Auszug aus AG Bielefeld, 30.12.2016 - 406 C 148/13
    Mit diesem Einwand ist sie auch nicht ausgeschlossen (BGH NJW 2013, 2273, Rz. 14).
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