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   AG Bingen, 17.12.2015 - 32 C 388/14   

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https://dejure.org/2015,54610
AG Bingen, 17.12.2015 - 32 C 388/14 (https://dejure.org/2015,54610)
AG Bingen, Entscheidung vom 17.12.2015 - 32 C 388/14 (https://dejure.org/2015,54610)
AG Bingen, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 32 C 388/14 (https://dejure.org/2015,54610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Ticket-Kauf - Vorleistungspflicht bei Kauf von Formel-1-Eintrittskarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbraucher nicht zur Vorfinanzierung von vom Verkäufer noch zu erwerbenden Eintrittskarten verpflichtet - AGB-Klausel zu einer solchen Vorleistungspflicht unwirksam

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 633
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

    Auszug aus AG Bingen, 17.12.2015 - 32 C 388/14
    Dessen ungeachtet regelt § 3 lediglich die Fälligkeit.Dass das Ticket zeitlich nach der Rechnung geliefert wird, ergibt sich daraus nicht.In dem Fall, der der Entscheidung des BGH vom 24.9.2002 (NJW-RR 2003, 834) zugrunde lag, hieß es : "Der Rechnungsbetrag ist v o r Erscheinen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserhalt ... fällig.
  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Auszug aus AG Bingen, 17.12.2015 - 32 C 388/14
    Dementsprechend hat auch der BGH im Urteil vom 20.06.2006 X ZR 59/05 entschieden, dass mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines das Fällig werden von 20 % des Reisepreises als Anzahlung wirksam sei, dem gegenüber Vorleistungsklauseln in allgemeinen Reisebedingungen, die das Vergütungsrisiko vollen Umfangs oder jedenfalls zu wesentlichen Teilen dem Reisenden auferlegen, wegen mit § 320 BGB unvereinbarer Gesetzesabweichung unwirksam seien, auch wenn ein Sicherungsschein ausgehändigt wird.
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus AG Bingen, 17.12.2015 - 32 C 388/14
    Wie sich aus dem Urteil des BGH vom 04.03.2010 III ZR 79/09 ergibt, gehört der Grundsatz der Leistung Zug um Zug zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, weil er eine gleichmäßige Sicherheit für beide Vertragsparteien gewährleistet.
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