Rechtsprechung
AG Bocholt, 31.08.2016 - 13 C 114/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Mieterhöhungsverlangen, Vergleichsmiete, fehlender Mietspiegel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete; Grundsätze zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 S. 1 BGB
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 346/10
Wohnraummiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Auszug aus AG Bocholt, 31.08.2016 - 13 C 114/14
Denn die Einzelvergleichsmiete kann ein Punktwert innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete sein, sie kann sich aber auch innerhalb einer gewissen Bandbreite bewegen, die ihrerseits innerhalb der umfassenderen, etwa durch einen Mietspiegel abgebildeten Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (vgl. BGH NJW 2012, 1351 m.w.N).Stellt sich die Einzelvergleichsmiete nicht als Punkt, sondern als Bandbreite dar, kann der Vermieter die Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite anheben (vgl. BGH NJW 2010, 149; BGH NJW 2012, 1351).
Zudem ist nicht alles, was am Markt für vergleichbare Wohnungen tatsächlich vereinzelt gezahlt wird, ohne Weiteres üblich im Sinne des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BGH NJW 2012, 1351).
- BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 30/09
Zulässigkeit der Anhebung der Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite der …
Auszug aus AG Bocholt, 31.08.2016 - 13 C 114/14
Stellt sich die Einzelvergleichsmiete nicht als Punkt, sondern als Bandbreite dar, kann der Vermieter die Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite anheben (vgl. BGH NJW 2010, 149; BGH NJW 2012, 1351).