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   AG Bochum, 20.04.2016 - 42 C 196/15   

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https://dejure.org/2016,47546
AG Bochum, 20.04.2016 - 42 C 196/15 (https://dejure.org/2016,47546)
AG Bochum, Entscheidung vom 20.04.2016 - 42 C 196/15 (https://dejure.org/2016,47546)
AG Bochum, Entscheidung vom 20. April 2016 - 42 C 196/15 (https://dejure.org/2016,47546)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Bochum verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 20.4.2016 - 42 C 196/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bochum, 20.04.2016 - 42 C 196/15
    Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB hat der Schädiger den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag zu zahlen, d.h. die Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Regelung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGH Urt. v.23.01.2007, VI ZR 67/06, juris-Rn. 13).

    Eine Übertragung der Grundsätze des, JVEG für die Vergütung gerichtlicher Sachverständiger auf Privatgutachter ist nicht angebracht (BGH NJW 2007, 1450 mit weiteren Nachweisen; so auch OLG  München,  Beschl. v. 12.03.2015, 10 U 579/15).

  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bochum, 20.04.2016 - 42 C 196/15
    Der Erforderlichkeit bzw. Erkennbarkeit entgegen würde daher lediglich ein auffälliges Missverhältnis zwischen Gesamtpreis des Sachverständigengutachtens und der erbrachten Leistung stehen (Vgl. OLG München, Beschl. v. 12.03.2015, 10 U 579/15).

    Eine Übertragung der Grundsätze des, JVEG für die Vergütung gerichtlicher Sachverständiger auf Privatgutachter ist nicht angebracht (BGH NJW 2007, 1450 mit weiteren Nachweisen; so auch OLG  München,  Beschl. v. 12.03.2015, 10 U 579/15).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Bochum, 20.04.2016 - 42 C 196/15
    Dabei kommt jedoch eine subjektbezogene Schadensbetrachtung zum Tragen, d.h. der Geschädigte darf sich bei der Beauftragung des Sachverständigen damit begnügen, einen für ihn erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen, ohne zuvor Marktforschung betreiben zu müssen, um den honorargünstigsten Sachverständigen zu erreichen (BGH, Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13, juris-Rn 7).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Bochum, 20.04.2016 - 42 C 196/15
    (Vgl. für eine gleichgelagerte Konstellation bzgl. Mietwagenkosten, BGH, Urt. v. 05.03.2013, VI ZR 245/11).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Bochum, 20.04.2016 - 42 C 196/15
    Nur dann, wenn die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegen, so sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vgl. BGH, Urteil vorn 22.07.2014  - VI ZR 357/13 - juris).
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