Rechtsprechung
AG Bochum, 26.03.2014 - 67 C 3/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,59533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch durch Anbieten eines Films in einer Tauschbörse im Internet zum Herunterladen wegen Urheberrechtsverletzung; Beweislast und Darlegungslast für die Täterschaft
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum, 26.03.2014 - 67 C 3/14
- LG Bochum, 27.11.2014 - 8 S 7/14
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15
- LG Bochum, 21.03.2017 - 8 S 7/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11
Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
Auszug aus AG Bochum, 26.03.2014 - 67 C 3/14
Jedenfalls bei Verbrauchern muss auch vor Neufassung des UrhG zumindest konkretisiert werden, um welche Werke es sich im Einzelnen handelt (vgl. OLG Düsseldorf ZUM-RD 2012, 135). - OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Auszug aus AG Bochum, 26.03.2014 - 67 C 3/14
Nach der obergerichtlichen neuen Rechtsprechung ist im Grunde anerkannt, dass bei einer Zugriffsmöglichkeit mehrerer erwachsener Personen die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers nicht so weit geht, dass er ermitteln muss, wer der Täter der Rechtsverletzung ist (vgl. OLG Köln, MMR 2012, 549).
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen (AG Bochum, Urteil vom 26. März 2014 - 67 C 3/14, juris).