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   AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10   

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https://dejure.org/2010,28695
AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10 (https://dejure.org/2010,28695)
AG Bonn, Entscheidung vom 04.08.2010 - 101 C 114/10 (https://dejure.org/2010,28695)
AG Bonn, Entscheidung vom 04. August 2010 - 101 C 114/10 (https://dejure.org/2010,28695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Winterreifen als Bestandteil des Normaltarifs bei Berechnung von Mietwagenpreisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Winterreifen als Bestandteil des Normaltarifs bei Berechnung von Mietwagenpreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10
    Die dort angeführten Preise für Selbstzahler liegen um bis zu 100 % über den im Internet angebotenen Normaltarifen für Selbstzahler von regional ebenfalls vertretenen großen Anbietern (vgl. zu alledem OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541).

    Vorzugswürdig scheint dem Gericht der Ansatz des Oberlandesgerichts Saarbrücken, sich bei der Schätzung der als Normaltarif für Selbstzahler ersatzfähigen Mietwagenkosten an den Wochentarifen der Fraunhofer-Erhebungen als Untergrenze und denjenigen des Schwacke-Mietpreisspiegels als Obergrenze des am regionalen Markt üblichen Normaltarifs zu orientieren und die erforderlichen Mietwagenkosten nach dem arithmetischen Mittel dieser Listen zu schätzen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541; zustimmend zu dieser Vorgehensweise auch Nugel, in: jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 1).

  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 U 555/07

    Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10
    Aus den obigen Gründen haben in letzter Zeit zahlreiche Gerichte die Ansicht vertreten, dass eine Schätzung auf der Grundlage der Erhebungen des Fraunhoferinstituts vorzunehmen sei (Thüringer OLG, Urteil vom 27.11.2008, Aktenzeichen 1 U 555/07; OLG Köln, Urteil vom 10.10.2008, Aktenzeichen 6 U 115/08, NJW-Spezial 2008, 713; OLG München, Urteil vom 25.07.2008, Aktenzeichen 10 U 2539/08, RuS 2008, 439 ff.) und dies unter anderem überzeugend mit dem vorzugswürdigen methodischen Ansatz des Fraunhofer-Instituts begründet, das die jeweiligen Mietpreise bei den Mietwagenunternehmen anonym und ohne Offenlegung des Umstands erhoben hat, dass Zweck der Abfrage die Erstellung einer Preisübersicht war.
  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10
    Aus den obigen Gründen haben in letzter Zeit zahlreiche Gerichte die Ansicht vertreten, dass eine Schätzung auf der Grundlage der Erhebungen des Fraunhoferinstituts vorzunehmen sei (Thüringer OLG, Urteil vom 27.11.2008, Aktenzeichen 1 U 555/07; OLG Köln, Urteil vom 10.10.2008, Aktenzeichen 6 U 115/08, NJW-Spezial 2008, 713; OLG München, Urteil vom 25.07.2008, Aktenzeichen 10 U 2539/08, RuS 2008, 439 ff.) und dies unter anderem überzeugend mit dem vorzugswürdigen methodischen Ansatz des Fraunhofer-Instituts begründet, das die jeweiligen Mietpreise bei den Mietwagenunternehmen anonym und ohne Offenlegung des Umstands erhoben hat, dass Zweck der Abfrage die Erstellung einer Preisübersicht war.
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10
    Auch der Bundesgerichtshof hat angedeutet, dass die hier vertretene Schätzung sich im Rahmen des zulässigen tatrichterlichen Ermessens bewegt (Urteil vom 18.05.2010, VI ZR 293/08, Rn. 4).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10
    Aus den obigen Gründen haben in letzter Zeit zahlreiche Gerichte die Ansicht vertreten, dass eine Schätzung auf der Grundlage der Erhebungen des Fraunhoferinstituts vorzunehmen sei (Thüringer OLG, Urteil vom 27.11.2008, Aktenzeichen 1 U 555/07; OLG Köln, Urteil vom 10.10.2008, Aktenzeichen 6 U 115/08, NJW-Spezial 2008, 713; OLG München, Urteil vom 25.07.2008, Aktenzeichen 10 U 2539/08, RuS 2008, 439 ff.) und dies unter anderem überzeugend mit dem vorzugswürdigen methodischen Ansatz des Fraunhofer-Instituts begründet, das die jeweiligen Mietpreise bei den Mietwagenunternehmen anonym und ohne Offenlegung des Umstands erhoben hat, dass Zweck der Abfrage die Erstellung einer Preisübersicht war.
  • LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09

    Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach vollumfänglicher Befriedigung

    Auszug aus AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10
    Diesem Ansatz hat sich zwischenzeitlich das Landgericht Bielefeld angeschlossen (Beschluss vom 20.05.2010, 21 S 46/09).
  • LG Karlsruhe, 28.01.2009 - 1 S 76/08
    Auszug aus AG Bonn, 04.08.2010 - 101 C 114/10
    Auch Unsicherheiten bei der Anmietung über das Internet (die insoweit bei seriösen Anbietern wie T, B oder F aus Sicht des Gerichts nicht zu einer Unzumutbarkeit der Anmietung führen können, vgl. etwa LG Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2009, 1 S 76/08, das eine Unzumutbarkeit dann angenommen hat, wenn eine Buchung ausschließlich über das Internet möglich ist) können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Berechnung nach der Schwacke-Liste mit dem realen Marktgeschehen zum Teil überhaupt nichts mehr zu tun hat.
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