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AG Bonn, 23.10.2007 - 9 C 374/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Auskunftsanspruch über Person der email-Adresse
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Auskunftsanspruch über Person der e-mail-Adresse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abhängigkeit eines Auskunftsanspruchs aus § 13a S. 1 Unterlassungsklagengesetz (UklaG) vom tatsächlichen Bestehen eines Unterlassungsanspruchs; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei offensichtlicher Unrichtigkeit einer schriftlichen Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 23.10.2007 - 9 C 374/07
- LG Bonn, 07.03.2008 - 5 S 174/07
- LG Bonn, 22.04.2008 - 5 S 174/07
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 22.04.2008 - 5 S 174/07
Zurückweisung einer Berufung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.10.2007 - 9 C 374/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen, weil seine Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 07.03.2008 - 5 S 174/07 -, an dem die Kammer auch nach erneuter Beratung in geänderter Besetzung festhält und auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, keine Aussicht auf Erfolg hat.