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   AG Bonn, 25.03.2004 - 14 C 591/03   

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https://dejure.org/2004,15878
AG Bonn, 25.03.2004 - 14 C 591/03 (https://dejure.org/2004,15878)
AG Bonn, Entscheidung vom 25.03.2004 - 14 C 591/03 (https://dejure.org/2004,15878)
AG Bonn, Entscheidung vom 25. März 2004 - 14 C 591/03 (https://dejure.org/2004,15878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unverlangte Zusendung von Werbe-SMS verpflichtet den Mobilfunkbetreiber dem Empfänger der SMS die Auskunft über Name und Anschrift des Inhabers der Mobilfunknummer zu erteilen.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UKlAG § 13 a Satz 1
    Unverlangte Zusendung von Werbe-SMS verpflichtet den Mobilfunkbetreiber dem Empfänger der SMS die Auskunft über Name und Anschrift des Inhabers der Mobilfunknummer zu erteilen.

  • LawCommunity.de

    Auskunftsanspruch nach SMS-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunftserteilung über die Daten des Absenders einer unverlangten Werbe-SMS gegen einen Mobilfunkbetreiber; Rechtsschutzbedürfnis bei Angebot einer Fangschaltung zur Ermittlung der gewünschten Daten; Erklärung über die Nutzung der Daten zu Zwecken der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bonn, 19.07.2004 - 6 S 77/04

    Rechtsw. v. Werbe-SMS; Auskunftsanspruch hinsichtl. Daten v. Anschlußinhabern (§

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.03.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 14 C 591/03 - wird zurückgewiesen.
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