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   AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13   

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https://dejure.org/2014,5202
AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13 (https://dejure.org/2014,5202)
AG Bonn, Entscheidung vom 28.01.2014 - 109 C 228/13 (https://dejure.org/2014,5202)
AG Bonn, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 109 C 228/13 (https://dejure.org/2014,5202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Lichtbilder; Fotos; Naturschutz; Allgemeininteresse; Recht am eigenen Bild

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Lichtbilder; Fotos; Naturschutz; Allgemeininteresse; Recht am eigenen Bild

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Privatperson darf nicht Fotoaufnahmen von anderen Personen aufnehmen, die Ordnungswidrigkeiten begehen (Führen eines unangeleinten Hundes im Naturschutzgebiet)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von Fotoaufnahmen vom Hundausführen ohne Leine im Naturschutzgebiet ohne Einwilligung des Fotografierten

  • kanzlei.biz

    Selbst ernannter Ordnungshüter darf keine Beweisfotos von Personen machen

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit heimlicher Fotoaufnahmen von Dritten

  • ra.de
  • RA Kotz

    Heimliche Fotoaufnahmen von Ordnungswidrigkeiten Dritter zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Noch ein Knöllchen-Horst

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Fotoaufnahmen von anderen Personen, die Ordnungswidrigkeiten begehen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ordnungshüter darf keine Fotos von Personen machen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heimliche Fotoaufnahmen von Zuwiderhandlung gegen Hundeanleinpflicht verstoßen gegen Persönlichkeitsrecht der Hundehalter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heimliche Fotoaufnahmen von Zuwiderhandlung gegen Hundeanleinpflicht verstoßen gegen Persönlichkeitsrecht der Hundehalter

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Keine heimlichen Beweisfotos gegen Hundehalter

  • myheimat.de (Kurzinformation)

    Fotorecht: Neues vom Recht am eigenen Bild

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fotografieren von Personen zu Beweiszwecken

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Heimliche Bildaufnahmen an öffentlichen Orten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimliche Fotoaufnahmen auch ohne Verbreitungsabsicht unzulässig

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Hilfssherrifs aufgepasst: Die heimliche Überwachung ist rechtswidrig

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Fotografieren verboten - selbsternannter Ordnungshüter zur Unterlassung verurteilt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsverletzung beim Fotografieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbst ernannter Ordnungshüter darf keine Fotos von Personen zur Beweissicherung machen - Grundrechtlich geschütztes Recht am eigenen Bild wird verletzt

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    Sein Schutzbereich ist bereits eröffnet, wenn ein Bildnis ohne die Einwilligung des Abgebildeten angefertigt wird, selbst wenn dies ohne die Absicht geschieht, das Bild zu veröffentlichen oder zu verbreiten (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955).

    (so BGH, Urteil vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955).

    Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden (so BGH, Urteil vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955).

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01

    Heimliche Videoüberwachung

    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    Gerade auch in der heimlichen Fotodokumentation ist eine Missbrauchsgefahr angelegt, die sich der Beklagte zurechnen lassen muss (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 24 U 12/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2001 - 12 U 180/01, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    Eine Bildaufnahme lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass der Aufnehmende sich eine Gedächtnisstütze anfertigen will (vgl. BGH Urteil vom 20.05.1958 - VI ZR 104/57, NJW 1958, 1344; BeckOK-Engels, § 24 KUG, Rn. 7.1).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226; BGH NJW 1992, 2084; NJW 1994, 124).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226; BGH NJW 1992, 2084; NJW 1994, 124).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 5 U 82/96
    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    Vor diesem Hintergrund der systematischen Gebietskontrolle ist in die Abwägung einzubeziehen, dass es sich nicht um die Verfolgung einer erheblichen Straftat handelt, die in ihrer Intensität der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes des Klägers mindestens gleich kommt (vgl. bei einer Körperverletzung bejahend, OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.1997 - 5 U 82/96, juris; OLG Karlsruhe, aaO), sondern es sich vielmehr um eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von maximal 50.000,00 EUR, §§ 70, 71 LG NRW, wobei der Beklagte zudem keinen Schutz von Individualrechtsgütern bezweckt, sondern ausschließlich im Allgemeininteresse tätig wird.
  • BGH, 16.09.1966 - VI ZR 268/64

    Einstweilige Verfügung gegen eine Darstellung im Film - Einbeziehung von

    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    (vgl. BGH NJW 1957, 1315; NJW 1966, 2353).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 93/73

    Umfang des Selbsthilferechts

    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    Der einzelne kann einer Störung der öffentlichen Ordnung unter Berufung auf Nothilfe grundsätzlich nur entgegentreten, wenn der Störer zugleich als solche geschützte Individualinteressen angreift (BGH Urteil vom 15.04.1975 - VI ZR 93/73, NJW 1997, 1161; vgl. MünchKomm-Grothe § 227 ZPO, Rn. 8; BeckOK-Dennhardt § 227 BGB, Rn. 23).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer

    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    Bei der Interessenabwägung sind die vom Gesetzgeber getroffenen Wertentscheidungen weiterhin einzubeziehen, auch dann, wenn sie nicht unmittelbar einschlägig sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.05.2013 - V ZR 220/12, NJW 2013, 3089).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05

    Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines

    Auszug aus AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13
    Gerade auch in der heimlichen Fotodokumentation ist eine Missbrauchsgefahr angelegt, die sich der Beklagte zurechnen lassen muss (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 24 U 12/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2001 - 12 U 180/01, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

  • LG Bonn, 07.01.2015 - 5 S 47/14

    Private Fotos zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verboten

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 28.01.2014 - 109 C 228/13 - wird zurückgewiesen.
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