Rechtsprechung
   AG Bottrop, 22.04.2016 - 20 C 57/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12550
AG Bottrop, 22.04.2016 - 20 C 57/15 (https://dejure.org/2016,12550)
AG Bottrop, Entscheidung vom 22.04.2016 - 20 C 57/15 (https://dejure.org/2016,12550)
AG Bottrop, Entscheidung vom 22. April 2016 - 20 C 57/15 (https://dejure.org/2016,12550)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Maßnahmen als bauliche Veränderungen (hier: Markise, Gartenlaube und Fahnenmast); Gartenfläche als gemeinschaftliches Eigentum aller Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer und Mieter können bei Beseitigungsklagen wegen baulicher Veränderungen gesamtschuldnerisch vor dem WEG-Gericht verklagt werden

  • mietrechtsiegen.de

    Unterlassung- und Störungsbeseitigung gegenüber Mietern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbringen von Markise und Fahnenmast: Miteigentümer müssen zustimmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahnenmast im WEG-Garten - Anlagen wie eine Gartenlaube dürfen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer aufgestellt werden

  • mietrecht-frankfurt-am-main.de (Kurzinformation)

    Darf der Wohnungseigentümer eine Markise an die Außenfassade anbringen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anbringen von Markise und Fahnenmast: Miteigentümer müssen zustimmen! (IMR 2016, 424)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus AG Bottrop, 22.04.2016 - 20 C 57/15
    Letztlich kommt es darauf an, ob sich ein Wohnungseigentümer aus verständiger Sicht in seinen Rechten verletzt fühlen kann (BGHZ 116, 392).
  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns

    Auszug aus AG Bottrop, 22.04.2016 - 20 C 57/15
    Der Kläger kann diese als Handlungsstörer auf Entfernung des Gartenhauses, des Fahnenmastes und der Markise in Anspruch nehmen, §§ 862, 1004 Abs. 1 BGB, 22 WEG, weil er die ihm zustehenden negatorischen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche nicht nur gegenüber anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft, sondern auch gegenüber unmittelbar störenden Mietern geltend machen (vgl. nur KG Berlin NJW-RR 1997, 713).
  • LG Düsseldorf, 22.06.2022 - 25 S 56/21

    7 m hohes Kreuz muss aus Gartenanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Denn ähnlich wie bei der Anbringung eines Fahnenmastes (vgl. dazu AG Bottrop, Urteil vom 22.04.2016 - 20 C 57/15) wird dadurch der freie Blick in den hinteren Bereich des Grundstücks beeinträchtigt.
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