Rechtsprechung
AG Bottrop, 22.04.2016 - 20 C 57/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Maßnahmen als bauliche Veränderungen (hier: Markise, Gartenlaube und Fahnenmast); Gartenfläche als gemeinschaftliches Eigentum aller Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungseigentümer und Mieter können bei Beseitigungsklagen wegen baulicher Veränderungen gesamtschuldnerisch vor dem WEG-Gericht verklagt werden
- mietrechtsiegen.de
Unterlassung- und Störungsbeseitigung gegenüber Mietern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anbringen von Markise und Fahnenmast: Miteigentümer müssen zustimmen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fahnenmast im WEG-Garten - Anlagen wie eine Gartenlaube dürfen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer aufgestellt werden
- mietrecht-frankfurt-am-main.de (Kurzinformation)
Darf der Wohnungseigentümer eine Markise an die Außenfassade anbringen?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anbringen von Markise und Fahnenmast: Miteigentümer müssen zustimmen! (IMR 2016, 424)
Verfahrensgang
- AG Bottrop, 07.04.2016 - 20 C 57/15
- AG Bottrop, 22.04.2016 - 20 C 57/15
- LG Dortmund, 09.08.2016 - 1 S 176/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus AG Bottrop, 22.04.2016 - 20 C 57/15
Letztlich kommt es darauf an, ob sich ein Wohnungseigentümer aus verständiger Sicht in seinen Rechten verletzt fühlen kann (BGHZ 116, 392). - KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns …
Auszug aus AG Bottrop, 22.04.2016 - 20 C 57/15
Der Kläger kann diese als Handlungsstörer auf Entfernung des Gartenhauses, des Fahnenmastes und der Markise in Anspruch nehmen, §§ 862, 1004 Abs. 1 BGB, 22 WEG, weil er die ihm zustehenden negatorischen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche nicht nur gegenüber anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft, sondern auch gegenüber unmittelbar störenden Mietern geltend machen (vgl. nur KG Berlin NJW-RR 1997, 713).
- LG Düsseldorf, 22.06.2022 - 25 S 56/21
7 m hohes Kreuz muss aus Gartenanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
Denn ähnlich wie bei der Anbringung eines Fahnenmastes (vgl. dazu AG Bottrop, Urteil vom 22.04.2016 - 20 C 57/15) wird dadurch der freie Blick in den hinteren Bereich des Grundstücks beeinträchtigt.