Rechtsprechung
AG Brackenheim, 07.04.1989 - C 513/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1286
Wird zitiert von ...
- AG Nordhorn, 07.05.2015 - 3 C 219/15
Haftung bei Auffahrunfall anlässlich Rennrad-Trainingsfahrt im Pulk
Bei gemeinsamen Fahrten im Pulk mit den von den Parteien angegebenen geringen Abständen zwischen den Fahrern begeben sich sämtliche Teilnehmer freiwillig in eine gewisse, durch Unterschreitung der ansonsten gebotenen Mindestabstände begründete Gefahrensituation, um eine rennradsportähnliche Fahrsituation zu erreichen, bei der durch die Fahrten im "Windschatten" ein optimaler Leistungseinsatz und gleichzeitig das den Durchhaltewillen psychisch stärkende Element der Gruppenfahrt erreicht werden soll (AG Brackenheim Urteil vom 7.4.1989 in C 513/89).