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   AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17   

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https://dejure.org/2018,6150
AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17 (https://dejure.org/2018,6150)
AG Bremen, Entscheidung vom 09.03.2018 - 7 C 284/17 (https://dejure.org/2018,6150)
AG Bremen, Entscheidung vom 09. März 2018 - 7 C 284/17 (https://dejure.org/2018,6150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Modernisierungsankündigung bei energetischer Modernisierung - Duldungspflicht des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an eine wirksame Modernisierungsankündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierungsankündigung: Behauptung einer Energieeinsparung allein reicht nicht! (IMR 2018, 189)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 47/05

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen des Einbaus neuer Fenster

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17
    Auf ein Nachreichen von Einzelinformationen im vorgerichtlichen oder auch im gerichtlichen Verfahren kann daher nicht abgestellt werden (vgl. entsprechend auch im Mieterhöhungsverfahren wegen Modernisierung: Bundesgerichtshof, Urt.v. 25.01.2006, NJW 2006, S. 1126).

    Mit der Literatur zu § 555c BGB n.F. ist aber auch bereits für die Frage einer wirksamen Modernisierungsankündigung bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Zusammenhang mit der Mieterhöhung wegen Modernisierung (zum Begründungsaufwand beim Mieterhöhungsverlangen bei energetischer Modernisierung vgl. nur: Bundesgerichtshof, Urt.v. 25.01.2006, VIII ZR 47/05; AG Wedding, Urt.v. 19.03.2014, 6a C 281/13) entsprechend heranzuziehen (Palandt/Weidenkaff, 77.A., RdNr. 6 mwN).

  • LG Berlin, 20.02.2013 - 65 S 209/12

    Neue Heizung: Energieeinsparung muss Vermieter nachweisen!

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17
    Hierfür wäre im vorliegenden Fall z.B. die Angabe der konkreten Wirkungsgrade für die alte und neue Heizungsanlage geeignet gewesen" (Landgericht Berlin, Urt.v. 20.02.2013, 65 S 209/12; auch nach Bundesgerichtshof, Urt.v. 20.06.2012, NJW 2012, S. 2954 (2955), RdNr. 18: muss die Ersetzung einer älteren Gasetagenheizung durch eine moderne Gaszentralheizung nicht ohne weiteres eine Maßnahme zur Energieeinsparung sein - führte zur Aufhebung und Zurückweisung; vgl. auch allgemein zu den Anforderungen: Harsch, Auswirkungen der Mietrechtsänderung bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555a - 555f BGB) WuM 2013, 514 ff., 578 ff. (580/581): "Auf jeden Fall muss der Vermieter im Ankündigungsschreiben die einzelnen Werte darlegen, denn der Mieter muss vergleichen können").
  • BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 110/11

    Zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17
    Hierfür wäre im vorliegenden Fall z.B. die Angabe der konkreten Wirkungsgrade für die alte und neue Heizungsanlage geeignet gewesen" (Landgericht Berlin, Urt.v. 20.02.2013, 65 S 209/12; auch nach Bundesgerichtshof, Urt.v. 20.06.2012, NJW 2012, S. 2954 (2955), RdNr. 18: muss die Ersetzung einer älteren Gasetagenheizung durch eine moderne Gaszentralheizung nicht ohne weiteres eine Maßnahme zur Energieeinsparung sein - führte zur Aufhebung und Zurückweisung; vgl. auch allgemein zu den Anforderungen: Harsch, Auswirkungen der Mietrechtsänderung bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555a - 555f BGB) WuM 2013, 514 ff., 578 ff. (580/581): "Auf jeden Fall muss der Vermieter im Ankündigungsschreiben die einzelnen Werte darlegen, denn der Mieter muss vergleichen können").
  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17
    Zwar ist bei Energieeinsparmaßnahmen die Beifügung einer Wärmebedarfsrechnung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht erforderlich (vgl. BGHZ 150, 277).
  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17
    In der mündlichen Verhandlung war zwar eingehend erörtert worden, dass sich der Haupteinwand der Beklagtenseite ersichtlich auf das mögliche "Aufgehen fälliger Instandsetzung in Modernisierungsarbeiten" bezieht und dies aber vornehmlich Gegenstand einer sich anschließenden Modernisierungsmieterhöhungserklärung wäre, § 559 BGB (vgl. hierzu nur: Bundesgerichtshof, Urt.v. 17.12.2014 - VIII ZR 88/13), doch muss auch bereits die Modernisierungsankündigung selbst gem. § 555c BGB als solche gerade im Zusammenhang mit einer energetischen Modernisierung gem. § 555b Abs. 1 BGB dem Mieter eine "zureichende Kenntnis" über die geplanten Maßnahmen vermitteln.
  • AG Berlin-Wedding, 19.03.2014 - 6a C 281/13

    Mieterhöhung bei Modernisierung durch Wärmedämmung und Darlegung des

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17
    Mit der Literatur zu § 555c BGB n.F. ist aber auch bereits für die Frage einer wirksamen Modernisierungsankündigung bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Zusammenhang mit der Mieterhöhung wegen Modernisierung (zum Begründungsaufwand beim Mieterhöhungsverlangen bei energetischer Modernisierung vgl. nur: Bundesgerichtshof, Urt.v. 25.01.2006, VIII ZR 47/05; AG Wedding, Urt.v. 19.03.2014, 6a C 281/13) entsprechend heranzuziehen (Palandt/Weidenkaff, 77.A., RdNr. 6 mwN).
  • LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17
    So stellt eine ordnungsgemäße Ankündigung gem. § 555c BGB für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 555b BGB die Fälligkeitsvoraussetzung für die Duldungspflicht des Mieters gem. § 555d Abs. 1 BGB dar (vgl. nur: Palandt/Weidenkaff, 77.A., RdNr. 11 zu § 555c BGB mwN; vgl. weitergehend zum einstweiligen Rechtsschutz: Landgericht Berlin, Beschluss vom 12.03.2012, 63 T 29/12, NJW-RR 2012, S. 1229).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17
    Nach der "nach altem Recht" ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 (NJW 2012, S. 63 ff.) sollen die Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung zwar nicht überspannt werden:.
  • AG München, 26.04.2010 - 424 C 19779/09

    Mietverhältnis: Gesetzliche Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

    Auszug aus AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17
    So verlangt die Rechtsprechung teilweise etwa, beim Einbau wärmedämmender Fenster den Wärmedurchgangskoeffizienten der alten Fenster anzugeben (für ein Duldungsverlangen nach § 554: AG München, Urteil vom 26. April 2010, 424 C 19779/09).
  • LG Bremen, 21.02.2019 - 2 S 159/18

    Welche Anforderungen sind an die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme zu

    Um der Beklagten eine zumindest überschlägige Einschätzung hinsichtlich der behaupteten Energieeinsparung zu ermöglichen, wäre im vorliegenden Fall - wie auch das Amtsgericht richtigerweise ausgeführt hat - z.B. die Angabe der konkreten Wirkungsgrade für die alte und neue Heizungsanlage geeignet gewesen (LG Berlin, Urteil vom 20. Februar 2013 - 65 S 209/12; AG Bremen, Urteil vom 09. März 2018 - 7 C 284/17).
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