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AG Bremen, 13.05.2016 - 69 F 3523/16 EASO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- kanzleibeier.eu
Ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt nur bei einer akuten, unmittelbar bestehenden bzw. unmittelbare bevorstehenden akuten Gefahr des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann
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- OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14
Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das …
Auszug aus AG Bremen, 13.05.2016 - 69 F 3523/16
Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte kommt ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts gemäß §§ 1666, 1666a BGB nur bei einer akuten, unmittelbar bestehenden bzw. unmittelbare bevorstehenden akuten Gefahr des Kindeswohls in Betracht, bei denen ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann (vgl. nur OLG Schleswig, Beschluss vom 14.4.2014, NJW-RR 2015, 198). - BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen …
Auszug aus AG Bremen, 13.05.2016 - 69 F 3523/16
Dies sei dann der Fall, wenn bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße bestehe, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit Ziemlicher Sicherheit voraussehen lasse (BVerfG, Beschluss vom 29.9.2015, BeckRS 2016, 41034).