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   AG Bremen, 15.04.2016 - 7 C 273/15   

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https://dejure.org/2016,7802
AG Bremen, 15.04.2016 - 7 C 273/15 (https://dejure.org/2016,7802)
AG Bremen, Entscheidung vom 15.04.2016 - 7 C 273/15 (https://dejure.org/2016,7802)
AG Bremen, Entscheidung vom 15. April 2016 - 7 C 273/15 (https://dejure.org/2016,7802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Kein Wertersatz nach Ausübung des Prüfungsrechts beim Matratzenkauf im Onlinehandel

  • rabüro.de

    Zur Frage des Wertersatzes beim Matratzenkauf im Onlinehandel nach Ausübung des Prüfungsrechts

  • RA Kotz

    Matratze - Wertersatz nach Widerruf?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Eine im Rahmen eines Fernabsatzvertrages gekaufte Matratze darf getestet werden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Matratzentest: Was darf der Verbraucher beim Online-Kauf?

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz nach Widerruf von Matratzenkauf im Online-Handel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Köln, 04.04.2012 - 119 C 462/11

    Rückzahlungsanspruch aufgrund wirksamen Widerrufs des Kaufvertrages über eine

    Auszug aus AG Bremen, 15.04.2016 - 7 C 273/15
    Es kann für den vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob das dem Verbraucher zustehende Prüfungsrecht noch eine Zeitdauer von 3 Tagen bzw. von 3 Nächten umfasst (LG Berlin, aaO) oder ob nicht mit dem Amtsgericht Köln eine zulässige Nutzung von allenfalls 1 - 2 Nächte anzunehmen ist (Urt.v. 04.04.2012, Az. 119 C 462/11, BeckRS 2012, 18225: tatsächliche Nutzung von 5 Nächten), da im vorliegenden Fall jeweils nur eine Nutzungsdauer von 1 Nacht vorliegt und damit vom berechtigten Prüfungsumfang "auf jeden Fall" umfasst ist.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus AG Bremen, 15.04.2016 - 7 C 273/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat hierbei eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fällen stellen kann und deshalb wie ein "Musterprozess" eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2012, 1 BvR 3238/08, 1 BvR 3239/08, BeckRS 2013, 47975; vgl. bereits: BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002, NJW 2002, S. 3029 mwN).
  • BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09

    Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

    Auszug aus AG Bremen, 15.04.2016 - 7 C 273/15
    Solange sich der Verbraucher hier im Rahmen der berechtigten Prüfung bewegt, schuldet dieser auch dann keinen Wertersatz, wenn die Ware einen vollständigen Wertverlust erleidet, wie z.B. beim Aufbau von Möbeln oder beim Befüllen eines Wasserbettes (vgl. nur Palandt/Grüneberg, RdNr. 9 zu § 357 BGB mwN; zum letztbenannten "Wasserbettfall" insb. auch Bundesgerichtshof, Urt.v. 03.11.2010, NJW 2011, S. 56 ff.).
  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die

    Auszug aus AG Bremen, 15.04.2016 - 7 C 273/15
    Der Kauf der beiden Matratzen war im Rahmen von Fernabsatzverträgen erfolgt, welche seitens der Beklagten jeweils wirksam widerrufen worden waren (vgl. in diesem Zusammenhang auch aktuell zur Unbeachtlichkeit der Motivlage beim Widerruf: Bundesgerichtshof, Urt.v. 16.03.2016 - VIII ZR 146/15, ebenfalls ein Matratzenkauf im Rahmen eines Fernabsatzvertrages).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus AG Bremen, 15.04.2016 - 7 C 273/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat hierbei eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fällen stellen kann und deshalb wie ein "Musterprozess" eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2012, 1 BvR 3238/08, 1 BvR 3239/08, BeckRS 2013, 47975; vgl. bereits: BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002, NJW 2002, S. 3029 mwN).
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