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AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.10.1976 - VIII ZR 66/75
4 Mio. Blumentöpfe - Sukzessvlieferungsvertrag, pVV (vgl. nunmehr §§ 280 Abs. 1, …
Auszug aus AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13
Letztendlich wird durch die Zusprechung von Inkassokosten die Rechtsprechung des BGH, wonach der Gläubiger dem Schuldner die Kosten des Mahnwesens nicht als Schadensposition auferlegen darf (BGH NJW 1976, 1256, NJW 1977, 35, NJW 1980, 119), unterlaufen. - BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
Auszug aus AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13
Letztendlich wird durch die Zusprechung von Inkassokosten die Rechtsprechung des BGH, wonach der Gläubiger dem Schuldner die Kosten des Mahnwesens nicht als Schadensposition auferlegen darf (BGH NJW 1976, 1256, NJW 1977, 35, NJW 1980, 119), unterlaufen. - AG Bochum, 06.10.2006 - 75 C 187/06
Anspruch eines Unternehmens auf Erstattung der Kosten zur Einschaltung eines …
Auszug aus AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13
Ein Großkonzern bedarf zur vorgerichtlichen Geltendmachung einer schlichten Entgeltforderung jedoch nicht der Hilfe eines externen Inkassounternehmens; er ist nach Auffassung des Gerichts nicht befugt, seinen Forderungseinzug auf Kosten des Schuldners an Dritte zu delegieren (zutreffend: AG Bochum, JurBüro 2007, 91).
- BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07
Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des …
Auszug aus AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13
Zwar schließt die Normierung der 30-Tagefrist nach § 286 III BGB eine Inverzugsetzung durch Mahnung vor Fristablauf nicht aus, da die Norm nicht dem Schutz des Schuldners dient (vgl. BGH NJW 2008, 50). - BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06
Abmahnkostenersatz
Auszug aus AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13
Der Inkassodienst wird in dem - nicht zur Akte gereichten - Schreiben vom 30.11.2012 nichts anderes getan haben, als an die Bezahlung des Rechnungspostens zu erinnern; der Einzug eigener Forderungen unterfällt - zumindest bei größeren Unternehmen mit entsprechender Arbeitsteilung - zwangsläufig dem originären Aufgabenbereich des Gläubigers (vgl. insofern: BGH NJW 2008, 2651). - BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75
Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines …
Auszug aus AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13
Letztendlich wird durch die Zusprechung von Inkassokosten die Rechtsprechung des BGH, wonach der Gläubiger dem Schuldner die Kosten des Mahnwesens nicht als Schadensposition auferlegen darf (BGH NJW 1976, 1256, NJW 1977, 35, NJW 1980, 119), unterlaufen. - BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen …
Auszug aus AG Bremen, 20.06.2013 - 9 C 131/13
Der BGH hat unlängst entschieden, dass es einem Großvermieter zuzumuten sei, die Kündigung eines Mietvertrags vorgerichtlich selbst, und nicht über einen entsprechende Gebühren abrechnenden Rechtsanwalt, zu erklären (BGH, NJW 2011, 296).
- AG Bremen, 27.11.2014 - 9 C 416/14
Flugverspätung - Ausgleichszahlungsanspruch des Fluggastes
Dem Luftfahrtunternehmen ist nach Treu und Glauben allenfalls ein Prüfungs- und Verwaltungs/Erfüllungsfrist von vier Wochen zuzubilligen (vgl. KG Berlin, NJW 2008, 2656; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190 für Haftpflichtschaden; LG Köln, Schaden-Praxis 2014, 26 für sofortiges Anerkenntnis nach Verkehrsunfall; AG Bremen, Urteil vom 20. Juni 2013 - 9 C 0131/13, 9 C 131/13 -, juris für die Forderungshöhe beziffernde Rechnung).