Rechtsprechung
AG Bremen, 21.09.2010 - 18 C 596/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK-Coburg mit merkwürdiger Begründung verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Arnsberg, 17.06.2009 - 3 C 99/09
Anforderungen an den Unfallersatztarif; Realisierung von …
Auszug aus AG Bremen, 21.09.2010 - 18 C 596/09
Zur Ermittlung der angemessenen und erforderlichen Kosten für eine sachverständige Begutachtung des entstandenen Kraftfahrzeugschadens hat das Gericht die Honorarbefragung 2008/2009 des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (sogenannte BVSK-Honorarbefragung) als Schätzgrundlage gemäß § 287 ZPO herangezogen (s0 auch AG Arnsberg, vom 17.06.2009, Az 3 C 99/09 m.w.N.). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Bremen, 21.09.2010 - 18 C 596/09
Das danach zu ersetzende Honorar des Sachverständigen kann durch eine an der Schadenshöhe orientierten pauschalen Abrechnung der Sachverständigenkosten ermittelt werden (vgl. BGH NJW 2007, 1450).