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   AG Bremen, 23.12.2008 - 8 C 4/08, 8 C 4/2008   

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https://dejure.org/2008,20856
AG Bremen, 23.12.2008 - 8 C 4/08, 8 C 4/2008 (https://dejure.org/2008,20856)
AG Bremen, Entscheidung vom 23.12.2008 - 8 C 4/08, 8 C 4/2008 (https://dejure.org/2008,20856)
AG Bremen, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 8 C 4/08, 8 C 4/2008 (https://dejure.org/2008,20856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • nomos.de PDF, S. 33

    Keine Entgeltpflicht nach Entzug der Sehberechtigung beim Pay-TV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung als Grundgedanke der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts; Gezielte Druckausübung auf den Abonnenten durch Entzug der Sehberechtigung; Kriterien für das außerordentliche ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 713
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2008 - 8 C 4/08
    An anderer Stelle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nämlich unter Ziffer 3.6 (für unwirksam erklärt durch Urteil des BGH vom 15.11.2007 - III ZR 247/06- in NJW 2008, 360) ordnen sie den einzelnen Verträgen auch durchaus Kosten zu, und reklamieren ein Recht der Klägerin zur Erhöhung der Beiträge, "wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen." In gleicher Weise wären auch bei einer Kündigung dem einzelnen Vertrag Kosten zuzuordnen, die der Klägerin für die Erbringung ihrer Leistung entstehen.
  • BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01

    Rechtsentscheid zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung des Vermieters einer

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2008 - 8 C 4/08
    Rechtsentscheid vom 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01- in NJW 2002, 673).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2008 - 8 C 4/08
    Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (BGH, Urteil vom 12.6.2001 - XI ZR 274/00 - in NJW 2001, 2635 - Zum Verfall eines Telefonkartenguthabens bei Gültigkeitsablauf).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2008 - 8 C 4/08
    Ein solcher Schadensersatzanspruch wird jetzt ausdrücklich im § 314 Abs. 4 BGB erwähnt, er war jedoch bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung allgemein anerkannt (BGH, Urteil vom 17.5.2002 - V ZR 123/01- in NJW 2002, 3237; BGH, Urteil vom 12.6.1985 - VIII ZR 148/84- in NJW 1985, 2253).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2008 - 8 C 4/08
    Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen ist dann gegeben, wenn einem Vertragspartner unter Würdigung aller Umstände das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 11.2.1981 - VIII ZR 312/79 - in NJW 1981, 1264).
  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 123/01

    Kündigung der Gestattung entgeltlicher Ablagerung von Abfall wegen Fehlens der

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2008 - 8 C 4/08
    Ein solcher Schadensersatzanspruch wird jetzt ausdrücklich im § 314 Abs. 4 BGB erwähnt, er war jedoch bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung allgemein anerkannt (BGH, Urteil vom 17.5.2002 - V ZR 123/01- in NJW 2002, 3237; BGH, Urteil vom 12.6.1985 - VIII ZR 148/84- in NJW 1985, 2253).
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