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   AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09   

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https://dejure.org/2012,46198
AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09 (https://dejure.org/2012,46198)
AG Bremen, Entscheidung vom 27.07.2012 - 16 C 431/09 (https://dejure.org/2012,46198)
AG Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 16 C 431/09 (https://dejure.org/2012,46198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters bei Geltendmachung besonderer Härtegründe gem. § 574 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters bei Geltendmachung besonderer Härtegründe gem. § 574 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprechen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Härte bei einer Kündigung ohne Nachweis einer erheblichen Gesundheitsverschlechterung des Mieters

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09
    Hintergrund ist nicht zuletzt, dass der Wunsch des Eigentümers, sein Haus selbst zu nutzen, grundsätzlich respektiert werden muss, sofern nur der Vermieter für seinen Wunsch vernünftige und nachvollziehbare Gründe anzuführen vermag (Staudinger, BGB , Eckpfeiler des Zivilrechts - Neubearbeitung 2012 - Rn. 102, BVerfGE 89, 1, 8ff = NJW 1993, 2035 ; BVerfGE 89, 237, 241f = NJW 1994, 308 ; BGHZ 103, 91, 99f = NJW 1988, 904 ; BGH NJW 2005, 2395= NZM 2005, 580 ).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09
    Hintergrund ist nicht zuletzt, dass der Wunsch des Eigentümers, sein Haus selbst zu nutzen, grundsätzlich respektiert werden muss, sofern nur der Vermieter für seinen Wunsch vernünftige und nachvollziehbare Gründe anzuführen vermag (Staudinger, BGB , Eckpfeiler des Zivilrechts - Neubearbeitung 2012 - Rn. 102, BVerfGE 89, 1, 8ff = NJW 1993, 2035 ; BVerfGE 89, 237, 241f = NJW 1994, 308 ; BGHZ 103, 91, 99f = NJW 1988, 904 ; BGH NJW 2005, 2395= NZM 2005, 580 ).
  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 70/09

    Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09
    Nicht erforderlich ist aber, dass er die bestehende Nutzungssituation dem Mieter detailliert darlegt; ausreichend ist, dass dieser erkennen kann, weshalb Eigenbedarf besteht (BGH, Urteil vom 17.03.2010, BeckRS 2010, 9672).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09
    Hintergrund ist nicht zuletzt, dass der Wunsch des Eigentümers, sein Haus selbst zu nutzen, grundsätzlich respektiert werden muss, sofern nur der Vermieter für seinen Wunsch vernünftige und nachvollziehbare Gründe anzuführen vermag (Staudinger, BGB , Eckpfeiler des Zivilrechts - Neubearbeitung 2012 - Rn. 102, BVerfGE 89, 1, 8ff = NJW 1993, 2035 ; BVerfGE 89, 237, 241f = NJW 1994, 308 ; BGHZ 103, 91, 99f = NJW 1988, 904 ; BGH NJW 2005, 2395= NZM 2005, 580 ).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden die Abweisung von auf Eigenbedarf gestützte

    Auszug aus AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09
    Hintergrund ist nicht zuletzt, dass der Wunsch des Eigentümers, sein Haus selbst zu nutzen, grundsätzlich respektiert werden muss, sofern nur der Vermieter für seinen Wunsch vernünftige und nachvollziehbare Gründe anzuführen vermag (Staudinger, BGB , Eckpfeiler des Zivilrechts - Neubearbeitung 2012 - Rn. 102, BVerfGE 89, 1, 8ff = NJW 1993, 2035 ; BVerfGE 89, 237, 241f = NJW 1994, 308 ; BGHZ 103, 91, 99f = NJW 1988, 904 ; BGH NJW 2005, 2395= NZM 2005, 580 ).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    Auszug aus AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09
    Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die Begründung zu Lasten des Vermieters nicht dahingehend überspannt werden dürfen, dass Vermieterangaben eingefordert werden, die über das anerkennenswerte Informationsbedürfnis des Mieters hinausgehen (BVerfG NJW-RR 2003, 1164).
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