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   AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12   

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https://dejure.org/2013,26644
AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12 (https://dejure.org/2013,26644)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 08.03.2013 - 44 C 2032/12 (https://dejure.org/2013,26644)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 08. März 2013 - 44 C 2032/12 (https://dejure.org/2013,26644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten für die Anberaumung und Ausgestaltung von zwei Wohnungseigentümerversammlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ladungsfrist versäumt: Verwalter trägt die Kosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 663
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 08.03.2006 - 2 W 158/05

    Abgrenzung zwischen Zuständigkeit von Bauherrengemeinschaft und

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12
    Für die hier vertretene Auffassung spricht zudem, dass im Fall der Neuerrichtung einer WEG-Anlage der Zweck einer Bruchteilsgemeinschaft in Form einer Bauherrengemeinschaft bereits mit dem Vorliegen der hier geforderten Voraussetzungen erlischt (vgl. OLG Schleswig, ZMR 2006, 806).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12
    Forderungen gegen Dritte wie die Beklagte durften demgegenüber nicht aufgeführt werden (BayObLG, ZMR 2002, 684).
  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12
    Die Gegenauffassung, die zudem die Anlegung der Grundbuchblätter fordert (BayObLG, NJW-RR 1992, 597), kann nicht überzeugen.
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12
    Zwar ist anerkannt, dass allein wegen Versäumung der Ladungsfrist die auf einer Versammlung gefassten Beschlüsse nicht anfechtbar sind (BGH NJW 2002, 1647, 1651; Merle in: Bärmann, WEG, 11. Auflage 2010, § 24 Rn. 33).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12
    Solange die Willensbildung aber nicht unzumutbar erschwert wird oder der Raum sonst unzumutbar ist, kann auch ein anderer Raum gewählt werden (OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1984, 333; Merle in: Bärmann, WEG, 11. Auflage 2010, § 24 Rn. 49).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12
    Diese Regeln finden Anwendung, denn bei der Klägerin handelte es sich um eine werdende Gemeinschaft (vgl. BGH, MittBayNot 2009, 132 für die Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG).
  • AG Hamburg-St. Georg, 27.05.2022 - 980b C 27/21

    Gültigkeit mehrerer Beschlüsse einer Eigentümerversammlung

    Daher hätte hier ein neutraler Ort für die Durchführung der Versammlung gewählt werden müssen, damit wegen der vorhandenen Spannungen einzelne Wohnungseigentümer nicht benachteiligt werden (Emmerich, in: Bärmann/Pick, WEG, 20. Aufl. 2020, § 24, Rn. 35); die entsprechende Ermessensausübung der Verwaltung wäre trotzt der damit verbundenen Kosten auch nicht zu beanstanden gewesen (vgl. AG Blumenthal, ZWE 2015, 49, 50 = ZMR 2013, 663).
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