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   AG Bremen-Blumenthal, 19.12.2006 - 43 C 826/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,46563
AG Bremen-Blumenthal, 19.12.2006 - 43 C 826/06 (https://dejure.org/2006,46563)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 19.12.2006 - 43 C 826/06 (https://dejure.org/2006,46563)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 43 C 826/06 (https://dejure.org/2006,46563)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers nach § 5 Abs. 3b Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 20 U 233/98

    Deckungsausschluß bei einer dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens nicht

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 19.12.2006 - 43 C 826/06
    Es spielt also keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer die Kosten auch tatsächlich beanspruchen oder gegenüber der Gegenseite durchsetzen kann, vergl. H. Bauer, Rechtsschutzversicherung, § 2 ARB 75, Rd-Note 168, 0LG Hamm, Versicherungsrecht 99, 1276.
  • LG Bremen, 14.06.2007 - 6 S 19/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal vom 19.12.2006, Az.: 43 C 826/06 , abgeändert und wie folgt neugefasst:.
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