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   AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17   

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https://dejure.org/2017,59637
AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17 (https://dejure.org/2017,59637)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 20.12.2017 - 44 C 2004/17 (https://dejure.org/2017,59637)
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 44 C 2004/17 (https://dejure.org/2017,59637)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Der Bundesgerichtshof hat bei vergleichbaren Klauseln eine Auslegung dahingehend vorgenommen, dass vor dem Hintergrund der mit baulichen Veränderungen typischerweise einhergehenden erheblichen finanziellen Folgen nächstliegend dahin auszulegen seien, dass die Abänderung eine 2/3-Mehrheit aller und nicht nur der in der Versammlung anwesenden Wohnungseigentümer erfordere (BGH, Urteil vom 10.06.2011, Az. V ZR 2/10; BGH, Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 162/10).

    Sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung dürfen jedoch nicht willkürlich sein (BGH, Urteil vom 10.06.2011, Az. V ZR 2/10).

  • LG Hamburg, 23.12.2015 - 318 T 61/15

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Unklarheit und Unbestimmtheit

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Weiteres errechnet werden kann (BayObLG, Beschluss vom 20.11.2001, Az.: 2Z BR 144/01; LG Hamburg, Beschluss vom 23.12.2015, Az.: 318 T 61/15).
  • AG München, 09.12.2013 - 485 C 21237/13

    "Kleine Öffnungsklausel": Änderung der Kostenverteilung möglich?

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Bei der Auslegung sind jedoch alle maßgeblichen Umstände, so insbesondere die systematische Einordnung der Klausel in den Gesamtkontext der Teilungserklärung einzubeziehen (vgl. AG München, Urteil vom 09.12.2013, Az. 485 C 21237/13 WEG).
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Aus der Heizkörperentscheidung des Senats, in der auch die sich in den Wohnungen befindlichen Anschlussleitungen der Heizkörper als Teil des Sondereigentums angesehen worden sind (NJW 2011, 2958 = NZM 2011, 750 Rdnrn. 14, 16), folgt nichts anderes.
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Der Bundesgerichtshof hat bei vergleichbaren Klauseln eine Auslegung dahingehend vorgenommen, dass vor dem Hintergrund der mit baulichen Veränderungen typischerweise einhergehenden erheblichen finanziellen Folgen nächstliegend dahin auszulegen seien, dass die Abänderung eine 2/3-Mehrheit aller und nicht nur der in der Versammlung anwesenden Wohnungseigentümer erfordere (BGH, Urteil vom 10.06.2011, Az. V ZR 2/10; BGH, Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 162/10).
  • LG Hamburg, 16.06.2009 - 321 T 24/09

    Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Kellerräumen mit Verbrauchszählern

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Nur die Gesamtheit aller Geräte zur Verbrauchserfassung ermöglicht eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch der Wohnungseigentümer (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2001, Az. 15 W 320/00; LG Hamburg, Beschluss vom 16.06.2009, Az.: 321 T 24/09; Bärmann-Armbrüster, Wohnungseigentumsgesetz, 13. Auflage, 2015, § 5, Rn. 125 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79

    Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Sie bilden ein der Bewirtschaftung und Versorgung des Gebäudes dienendes Leitungsnetz und damit eine Anlage i.S. von § 5 II WEG (vgl. Senat, BGHZ 78, 225 [227] = NJW 1981, 455 a.E.).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Weiteres errechnet werden kann (BayObLG, Beschluss vom 20.11.2001, Az.: 2Z BR 144/01; LG Hamburg, Beschluss vom 23.12.2015, Az.: 318 T 61/15).
  • OLG Hamm, 06.03.2001 - 15 W 320/00

    Wohnungseigentum - Heizungs- und Thermostatventile - Gemeinschaftseigentum -

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Nur die Gesamtheit aller Geräte zur Verbrauchserfassung ermöglicht eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch der Wohnungseigentümer (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2001, Az. 15 W 320/00; LG Hamburg, Beschluss vom 16.06.2009, Az.: 321 T 24/09; Bärmann-Armbrüster, Wohnungseigentumsgesetz, 13. Auflage, 2015, § 5, Rn. 125 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen

    Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Zur Frage der Sondereigentumsfähigkeit von innerhalb der Räume des Sondereigentums verlaufenden Versorgungsleitungen folgt das Gericht den vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.10.2012, Az. V ZR 57/12 aufgestellten Grundsätzen.
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 19/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum

    Die Beklagte ist darüber hinaus der Auffassung, dass trotz der Entscheidung BGH vom 26.10.2012, V ZR 57/12 und AG Bremen-Blumenthal vom 20.12.2017, 44 C 2004/17 die gekappte Wasserleitung im Sondereigentum stünde.
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