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AG Bremen-Blumenthal, 24.11.2016 - 22 M 1589/16 |
Zitiervorschläge
AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 24. November 2016 - 22 M 1589/16 (https://dejure.org/2016,58796)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbesserungsanspruch eines Gläubigers auf Abgabe einer ergänzenden Vermögensauskunft eines Schuldners zum Vermögensverzeichnis
- www.bremer-inkasso.de
Vermögensauskunft, Nachbesserung, Höhe der zu erwartenden Altersrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 224/03
Angabe des Nettoeinkommens des Ehepartners im Vermögensverzeichnis
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 24.11.2016 - 22 M 1589/16
Zu nennen ist neben Namen und Anschrift des Drittschuldners vor allem auch die Höhe der Forderung (vgl. BGH , Beschl. v. 19.05.2004 - IXa ZB 224/03 m.w.N.). - LG Stade, 01.10.2015 - 7 T 137/15
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 24.11.2016 - 22 M 1589/16
Dies gilt grundsätzlich auch für zukünftige Forderungen des Schuldners, weil sie unter den Voraussetzungen des § 850i ZPO wie jeder andere Drittforderung pfändbar sind (LG Stade, Beschl. v. 01.10.2015 - 7 T 137/15 m.w.N.).