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AG Bremen-Blumenthal, 28.10.2016 - 44 C 2041/16 |
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AG Bremen-Blumenthal, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 44 C 2041/16 (https://dejure.org/2016,55701)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nur Verband kann Verwalter zur Durchführung der Beschlüsse anhalten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02
Wohnungseigentum: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf Schadenersatz …
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 28.10.2016 - 44 C 2041/16
Bei der Pflicht zur Umsetzung der von der Gemeinschaft gefassten Beschlüsse handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch aus Vertrag zwischen dem Verwalter und dem Verband, der gemeinschaftsbezogen ist und nur auf Grund einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer von einem Eigentümer durchgesetzt werden kann (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 02.03.2016 - 318 S 22/15 unter Verweis auf KG NJW-RR 2003, 1168 und Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. § 43 Rn. 78 f.). - BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91
Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von …
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 28.10.2016 - 44 C 2041/16
In der von der Klägerin angeführten Entscheidung BGHZ 115, 253 (= Beschluss vom 02.10.1991 - V ZB 9/91) hat der Senat die Unterscheidung zwischen gemeinschaftlichen Ansprüchen aus dem Verwaltervertrag, die ihrem Inhalt nach unteilbar sind und nur allen Mitgläubigern gemeinschaftlich gegenüber erfüllt werden können, und solchen getroffen, die nur einem begrenzten Kreis von Miteigentümern betreffen. - BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen …
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 28.10.2016 - 44 C 2041/16
Dem vorangehend hatte der BGH entschieden, dass die Gemeinschaft dem einzelnen Eigentümer aus dem mitgliedschaftlichen Treueverhältnis heraus verpflichtet ist, den Verwalter zur unverzüglichen Umsetzung der Beschlüsse anzuhalten und der Verwalter sich dem Verband gegenüber schadensersatzpflichtig macht, wenn er diese Pflicht nicht erfüllt (BGH, Urt. v. 13.07.2012 - V ZR 94/11). - LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15
Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation eines einzelnen Eigentümers …
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 28.10.2016 - 44 C 2041/16
Bei der Pflicht zur Umsetzung der von der Gemeinschaft gefassten Beschlüsse handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch aus Vertrag zwischen dem Verwalter und dem Verband, der gemeinschaftsbezogen ist und nur auf Grund einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer von einem Eigentümer durchgesetzt werden kann (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 02.03.2016 - 318 S 22/15 unter Verweis auf KG NJW-RR 2003, 1168 und Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. § 43 Rn. 78 f.).