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   AG Bretten, 11.12.2008 - 1 C 123/08   

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https://dejure.org/2008,37949
AG Bretten, 11.12.2008 - 1 C 123/08 (https://dejure.org/2008,37949)
AG Bretten, Entscheidung vom 11.12.2008 - 1 C 123/08 (https://dejure.org/2008,37949)
AG Bretten, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 1 C 123/08 (https://dejure.org/2008,37949)
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  • LG Fulda, 01.12.2010 - 4 O 199/08
    Auszug aus AG Bretten, 11.12.2008 - 1 C 123/08
    Die Kosten für die Winterreifen sind bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs grundsätzlich zu erstatten (LG Karlsruhe 4 O 199/08).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Bretten, 11.12.2008 - 1 C 123/08
    Die Klägerin war aufgrund ihrer Pflicht zur Schadensgeringhaltung gehalten, sich vor Anmietung nach günstigeren Tarifen zu erkundigen ( BGH NJW 2006, 2106).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Bretten, 11.12.2008 - 1 C 123/08
    Diese sind nach der Nebenkostentabelle zum Schwacke-Mietpreisspiegel neben dem Normaltarif erstattungsfähig (OLG Köln NZV 2007, 199).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus AG Bretten, 11.12.2008 - 1 C 123/08
    Der BGH hat einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif für erwägungswert gehalten, um etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte Rechnung zu tragen ( BGH NJW 2006, 1506).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Bretten, 11.12.2008 - 1 C 123/08
    Die Ermittlung des Normaltarife auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006 hält sich im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO ( BGH VI ZR 308/07 ).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Bretten, 11.12.2008 - 1 C 123/08
    Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Geschädigte als Herstellungsaufwand Ersatz der­jenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGHZ 160, 377).
  • LG Karlsruhe, 20.11.2009 - 9 S 6/09
    Im Rechtsstreit wegen Schadensersatzes hat die 9. Ziviikammer des Landgerichts Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 25. September 2009 unter Mitwirkung von Richterin am Landgericht Mauch Richterin am Landgericht Walter Richter am Landgericht Stier für Recht erkannt: 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bretten vom 11.12.2008 - 1 C 123/08 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.107,58 EUR zu zahlen.
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