Rechtsprechung
AG Chemnitz, 01.09.2009 - 13 C 1253/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,93968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 01.09.2009 - 13 C 1253/09
- VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09 Das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz vom 1. September 2009 (13 C 1253/09) und der Beschluss dieses Gerichts vom 14. Oktober 2009 (13 C 1253/09) verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. Die Entscheidungen werden aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Chemnitz zurückverwiesen.
Mit seiner am 19. November 2009 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Amtsgerichts Chemnitz vom 1. September 2009 (13 C 1253/09), das ihm eine Zahlungspflicht auferlegt, sowie gegen einen Beschluss des Gerichts vom 14. Oktober 2009 (13 C 1253/09), mit dem seine Anhörungsrüge gegen das Urteil zurückgewiesen wurde.