Rechtsprechung
AG Chemnitz, 11.03.2010 - 16 C 2997/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
§ 548 Abs. 2 BGB gilt für sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88
Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines …
Auszug aus AG Chemnitz, 11.03.2010 - 16 C 2997/09
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bereicherungsanspruch keinen Bezug zum Mietverhältnis hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1989 zum Az. VIII ZR 286/88). - BGH, 22.02.2006 - XII ZR 48/03
Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen Um- und Rückbaukosten; …
Auszug aus AG Chemnitz, 11.03.2010 - 16 C 2997/09
§ 548 BGB ist entsprechend seinem Zweck, eine schnelle Klärung der Ansprüche zu ermöglichen, weit auszulegen (BGH NJW 2006, 1963).