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AG Chemnitz, 11.07.2006 - 12 C 387/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif Zustellung/Abholung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus AG Chemnitz, 11.07.2006 - 12 C 387/06
Dies ist jedenfalls dann der Fall wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifes haben muss, die sich insbesondere aus dessen Höhe ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2005, VI ZR 37/04; vom 14.02.2006, VI ZR 126/05). - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus AG Chemnitz, 11.07.2006 - 12 C 387/06
Dies ist jedenfalls dann der Fall wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifes haben muss, die sich insbesondere aus dessen Höhe ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2005, VI ZR 37/04; vom 14.02.2006, VI ZR 126/05). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Chemnitz, 11.07.2006 - 12 C 387/06
In einer weiteren Entscheidung vom 09.05.2006 (Az. VI ZR 117/05) hat der Bundesgerichtshof darüber hinaus klargestellt, dass es nach Lage des Falles auch erforderlich ist, sich nach anderen Tarifen zu erkundigen und gegebenenfalls ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen.