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   AG Chemnitz, 21.03.2014 - 15 C 3153/13   

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https://dejure.org/2014,26358
AG Chemnitz, 21.03.2014 - 15 C 3153/13 (https://dejure.org/2014,26358)
AG Chemnitz, Entscheidung vom 21.03.2014 - 15 C 3153/13 (https://dejure.org/2014,26358)
AG Chemnitz, Entscheidung vom 21. März 2014 - 15 C 3153/13 (https://dejure.org/2014,26358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Unfallreparatur in eigener Werkstatt

  • mielco.de PDF

    Kein Unternehmergewinnabzug bei Reparatur des Fahrzeugs in eigener Werkstatt

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigenreperatur: Kein Unternehmergewinnabzug bei einer Kapazitätsauslastung von über 100 %; § 249 BGB

  • captain-huk.de

    Beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung zur Nachzahlung der vorgerichtlich gekürzten Schadensposition Unternehmergewinn verurteilt

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug des Unternehmergewinns bei Eigenreparatur

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug für Unternehmergewinn bei voller Werkstattauslastung - Bestätigung über die Auslastung der Werkstatt anzuraten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96

    Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der

    Auszug aus AG Chemnitz, 21.03.2014 - 15 C 3153/13
    Wenn der durch einen Verkehrsunfall geschädigte Eigentümer eines Fahrzeugs selbst ein Autohaus mit Reparaturwerkstatt betreibt, in der sonst fremde Fahrzeuge repariert werden, ist grundsätzlich ein Unternehmergewinnabzug dann nicht gerechtfertigt, wenn die Werkstatt gewinnbringend ausgelastet war (BGH, Urteil v. 30.06.1997, II ZR 186/96).
  • LG Hannover, 02.03.2012 - 8 S 82/11

    Gewinnaufschlag bei Eigenreparatur eines Werkstattbesitzers nur bei

    Auszug aus AG Chemnitz, 21.03.2014 - 15 C 3153/13
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf die anfallenden Reparaturkosten nicht ohne weiteres wegen Unternehmergewinnabzug kürzen, wenn das Autohaus das beschädigte, firmeneigene Fahrzeug selbst repariert (LG Hannover, Beschluss v. 02.03.2012, 8 S 82/11).
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