Rechtsprechung
AG Coburg, 25.04.2017 - 15 C 4/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrsunfall: Schadensbehebung umfasst auch die Fahrzeugreinigungskosten
- vogel.de (Kurzinformation)
Verbringungs- und Reinigungskosten erstattungsfähig - Geschädigter darf auf Gutachten vertrauen
- vogel.de (Kurzinformation)
Verbringungs- und Reinigungskosten sind zu erstatten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss Reinigungskosten nach Lackierarbeiten tragen - Notwendigkeit der Reinigung des Fahrzeugs nach Lackierarbeiten liegt auf der Hand
Wird zitiert von ...
- AG Wesel, 08.10.2020 - 5 C 108/19
Werkstattrisiko - Prognoserisiko - Eigenreparatur
Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zu dem ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen sind und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974, VI ZR 42/73, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen, u.a. BGHZ 63, 182ff.; AG Iserlohn, Urteil vom 27.07.2017, 43 C 138/17, zitiert nach Juris; AG Coburg, Urteil vom 25.04.2017, 15 C 4/17, zitiert nach Juris; AG Wesel, Urteil vom 28.11.2017, 5 C 120/17).