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AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17 |
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- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei …
Auszug aus AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17
Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (BGH, 26.04.2016, VI ZR 563/15).Die Klägerin war daher verpflichtet aufgrund der ihr obliegendem Schadensminderungspflicht nach Zugang des Schreibens der Beklagten eine Vermittlung über die Beklagte vorzunehmen (BGH, 26.04.2016, VI ZR 563/15).
- LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit …
Auszug aus AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17
In diesem Zusammenhang ist auszuführen, dass das Werkstattrisiko insofern zulasten des Schädigers geht (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9. 2012 - 44 C 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13).Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507114; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).
- AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl. …
Auszug aus AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17
Dabei darf ein Geschädigter nach der subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benötigten Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß - wie hier - einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren (BGH, NJW, 302, 304; AG Düsseldorf, 21.11.2014- 37 C 11789/11).
- BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17
Der Geschädigte ist dabei nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumuftbaren von mehreren möglichen Wegen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (so BGH NJW 2006, 2106, BGH NJW 2006, 2618). - LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2011 - 8 S 8758/10
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Annahmepflicht für ein günstigeres …
Auszug aus AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17
Nimmt der Geschädigte dann vor der tatsächlichen Anmietung nicht Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer auf, verstößt er grundsätzlich gegen seine Schadensminderungspflicht (LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 20.07.2011 - Aktenzeichen 8 S 8758/10). - BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif …
Auszug aus AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17
Der Geschädigte ist dabei nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumuftbaren von mehreren möglichen Wegen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (so BGH NJW 2006, 2106, BGH NJW 2006, 2618). - AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12
Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der …
Auszug aus AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17
In diesem Zusammenhang ist auszuführen, dass das Werkstattrisiko insofern zulasten des Schädigers geht (AG Norderstedt, Urteil vom 14.9. 2012 - 44 C 164/12; LG Köln, Urteil vom 07.05.2014 - 9 S 314/13). - OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94
Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben …
Auszug aus AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17
Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507114; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).