Rechtsprechung
AG Cuxhaven, 19.02.2015 - 5 C 506/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Der Direktor des AG Cuxhaven verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 19.2.2015 - 5 C 506/14 - und ließ auf Antrag der HUK-COBURG-Anwälte die Berufung zu.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Der Direktor des AG Cuxhaven verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 19.2.2015 - 5 C 506/14 - und ließ auf Antrag der HUK-COBURG-Anwälte die Berufung zu.
Verfahrensgang
- AG Cuxhaven, 19.02.2015 - 5 C 506/14
- LG Stade, 07.12.2015 - 1 S 12/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Cuxhaven, 19.02.2015 - 5 C 506/14
Auf Antrag der Beklagten war die Berufung zuzulassen, da eine einheitliche Rechtsprechung zu der Frage anzustreben ist, ob vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13 - auch bei einer insgesamt nicht überhöhten Sachverständigenrechnung die Amtsgerichte gehalten sind, einzelne Positionen der Rechnung auf ihre Angemessenheit zu überprüfen.
- LG Stade, 07.12.2015 - 1 S 12/15
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Klage eines Kraftfahrzeugsachverständigen aus …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Cuxhaven - 5 C 506/14 - abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des am 19.02.2015 verkündeten Urteil des Amtsgerichts Cuxhaven, Az.: 5 C 506/14, die Klage abzuweisen.