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   AG Dülmen, 26.02.2015 - 3 C 116/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34250
AG Dülmen, 26.02.2015 - 3 C 116/14 (https://dejure.org/2015,34250)
AG Dülmen, Entscheidung vom 26.02.2015 - 3 C 116/14 (https://dejure.org/2015,34250)
AG Dülmen, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 3 C 116/14 (https://dejure.org/2015,34250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines unzulässigen Erfolgshonorars durch einen Versicherungsberater unter der aufschiebenden Bedingung eines Erfolgseintritts; Einfluss des Ergebnisess der Tätigkeit in irgendeiner Form auf die Höhe der Vergütung; Tarifoptimierung privat Krankenversicherter ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erfolgshonorar, Tarifwechsel, Vergütungsanspruch, Vergütungsvereinbarung, Versicherungsberater

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 3/14

    Vereinbarung einer Nullgebühr für die Erstberatung zulässig?

    Auszug aus AG Dülmen, 26.02.2015 - 3 C 116/14
    Soweit die Klägerseite die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes NRW 1 AGH 3/14 zitiert, war diese vorliegend nicht einschlägig, weil sie sich auf das Unterschreiten von Gebührenwerten und gerade nicht auf Erfolgshonorare bezieht.
  • LG Hamburg, 22.03.2013 - 315 O 76/12

    Unzulässige Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch Versicherungsberater

    Auszug aus AG Dülmen, 26.02.2015 - 3 C 116/14
    Solche Erfolgshonorare sind nur unter den Voraussetzungen des § 49b Abs. 2 BRAO zulässig, welche vorliegend nicht erfüllt sind (vgl. zum Problemkreis LG Hamburg, Urteil vom 22.03.2013, Az. 315 O 76/12, nach juris ).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    § 2 RDGEG dient allein dem Zweck, die Erteilung der Erlaubnis an Versicherungsberater und deren Registrierung aus Gründen des Sachzusammenhangs wie auch die Erteilung der Erlaubnis an Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter) und deren Registrierung in der Gewerbeordnung zu regeln (ohne Differenzierung zwischen Alt- und Neuerlaubnisinhabern: SG Dresden, Urteil vom 19. Februar 2013 - S 30 SB 319/12, juris Rn. 47; LG München, Urteil vom 18. Mai 2018 - 37 O 8327/17, juris Rn. 61 und 62; AG Dülmen, Urteil vom 25. Februar 2015 - 3 C 116/14, juris Rn. 21; aA OLG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2018 - 3 U 63/18, juris Rn. 23 und 24; LG Potsdam, Urteil vom 5. August 2015 - 6 S 3/15, BeckRS 2016, 438; LG Münster, NJW-RR 2016, 316; Dörner in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 59 Rn. 154; Deckenbrock/Henssler, RDG, 4. Aufl., § 2 RDGEG Rn. 6; Kleine-Cosack, RDG, 3. Aufl., § 4 RDGEG Rn. 5 und 7).
  • LG Münster, 27.10.2015 - 3 S 32/15

    Honoraranspruch eines Versicherungsberaters für Dienstleistungen i.R.d.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dülmen (Az. 3 C 116/14) abgeändert.
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