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AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 05.04.2005 - VII ZB 28/05
Berücksichtigung des Ehegatten bei der Berechnung der pfändbaren Bezüge
Auszug aus AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02
Entsprechende Feststellungen hat der IX. Hilfssenat des BGH für Entscheidungen nach § 850 c IV ZPO getroffen ( vgl. BGH, Rpfleger 2005, 201 ff. mit Anmerkung B. Schmidt); dieser Auffassung hat sich der nunmehr für Vollstreckungssachen zuständige VII. BGH-Senat ausdrücklich angeschlossen (vgl. Beschluß v. 5.4.2005 - VII ZB 28/05 -).Gleichwohl schließt auch eine Ermessensentscheidung nicht eine Orientierung an bestimmten Berechnungsmodellen aus, solange diese unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles erfolgt (vgl. BGH Beschluß. v. 5.4.2005 -VII ZB 28/05-.).
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Höhe des steuerfreien Grundbetrages den Begriff des notwendigen Lebensunterhalt Berufstätiger mit dem Begriff des Existenzminimums gleichgesetzt und letzteren mit dem Begriff sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs; hierbei jedoch ausgeführt, dass bei Berufstätigkeit die "Abziehbarkeit des erwerbsdienlichen Aufwandes" allein eine entsprechende Deckung des Mindestbedarfs nicht gewährleiste (vgl. BVerfG, NJW 1992, 3153 (3154).). - BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03
Pfändungsschutz für Lizenzgebühren
Auszug aus AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02
So hat der BGH in der sog. Psychologinentscheidung anklingen lassen, dass ein selbständig tätiger Schuldner beantragen könne, ihm soviel zu belassen, wie verbleiben würde, wenn das Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde (vgl. BGH, NZI, 2003, 389, 392.) Bezüglich der Einkünfte eines abhängig Beschäftigten hat der BGH es unbeanstandet gelassen, dass zusätzliche, nicht aus abhängiger Tätigkeit erzielte Einkünfte - resultierend aus Lizenzgebühren -, über § 850 c ZPO dem Pfändungsschutz zugänglich sind; obiter ist in dieser Entscheidung hervorgehoben worden, dass über den § 850 i ZPO eine Angleichung des Pfändungsschutzes der Einkünfte von Freiberuflern dem Pfändungsschutz der Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung i.S.v. § 850 c ZPO erfolgen könne (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 644, 645).
- LG Münster, 06.06.2002 - 5 T 391/02
Erstreckung des Pfändungs- undÜberweisungsbeschlusses auf eine durch einen …
Auszug aus AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02
Nach anderer Auffassung sei bei einer Abfindung die Differenz zwischen dem nach Auslauf des Arbeitsverhältnisses dem Schuldner monatlich zur Verfügung stehenden Betrages und dem bisherigen monatlichen pfandfreien Einkommen für einen gewissen Zeitraum pfandfrei zu stellen, wobei allerdings die Dauer des Zeitraums nicht einheitlich beurteilt wird (vgl. LG Stuttgart, Beschluß v. 7.12.1993 - BAG-SB Info, Heft 3/1994 - Zeitraum von 12 Monaten - LG Münster, Beschluß v. 6.6.2002, 5 T 391/02 - Zeitraum von 6 Monaten - LG Essen, Rpfl 1998, 297 - Zeitraum 5 Jahre (Zeitraum bis zum Eintritt des Rentenalters) - ). - BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03
Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung
Auszug aus AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02
auf den vollen Lebensbedarf eines Berufstätigen heraufzurechnen sei (…vgl. Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl. Rdn. 1093; i.Erg. wohl auch BGH in BGHZ 156, 30, 34). - LG Wuppertal, 29.12.2000 - 6 T 679/00
Auszug aus AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02
Als Ausgangspunkt der Ermittlung des notwendigen Bedarfs wird häufig der sozialhilferechtliche Mindestbedarf gesehen (…so z.B. OLG Düsseldorf, aaO. S. 470; LG Wuppertal Beschluß vom 29.12.2000 - 6 T 679/00 - dokumentiert bei Juris;… vgl. hierzu Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl. Rdn. 1238 Fn.16 m.w.N.). - BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 142/04
Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der …
Auszug aus AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02
Entsprechende Feststellungen hat der IX. Hilfssenat des BGH für Entscheidungen nach § 850 c IV ZPO getroffen ( vgl. BGH, Rpfleger 2005, 201 ff. mit Anmerkung B. Schmidt); dieser Auffassung hat sich der nunmehr für Vollstreckungssachen zuständige VII. BGH-Senat ausdrücklich angeschlossen (vgl. Beschluß v. 5.4.2005 - VII ZB 28/05 -). - LG Essen, 24.10.1997 - 11 T 619/97
Erstreckung des Pfändungsschutzes auf eine anlässlich der Auflösung eines …
Auszug aus AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02
Nach anderer Auffassung sei bei einer Abfindung die Differenz zwischen dem nach Auslauf des Arbeitsverhältnisses dem Schuldner monatlich zur Verfügung stehenden Betrages und dem bisherigen monatlichen pfandfreien Einkommen für einen gewissen Zeitraum pfandfrei zu stellen, wobei allerdings die Dauer des Zeitraums nicht einheitlich beurteilt wird (vgl. LG Stuttgart, Beschluß v. 7.12.1993 - BAG-SB Info, Heft 3/1994 - Zeitraum von 12 Monaten - LG Münster, Beschluß v. 6.6.2002, 5 T 391/02 - Zeitraum von 6 Monaten - LG Essen, Rpfl 1998, 297 - Zeitraum 5 Jahre (Zeitraum bis zum Eintritt des Rentenalters) - ).