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   AG Düsseldorf, 28.07.2005 - 56 C 5845/05   

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https://dejure.org/2005,15833
AG Düsseldorf, 28.07.2005 - 56 C 5845/05 (https://dejure.org/2005,15833)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2005 - 56 C 5845/05 (https://dejure.org/2005,15833)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 56 C 5845/05 (https://dejure.org/2005,15833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Kostenschutz für die außergerichtliche vorprozessuale Vertretung; Umfang der den Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung als Obliegenheit treffenden Kostenminderungspflicht nach § 151 Buchst. d) cc) Allgemeine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 (s) Sbd VIII-50/04

    Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Berufungsverfahren und

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.07.2005 - 56 C 5845/05
    Der Prozessauftrag beinhaltet demgemäß die Möglichkeit zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, die dann aber keine gesonderten Gebühren verursachen, und auch eine Verpflichtung zur Durchführung des Prozesses besteht hierdurch nicht (ebenso AG Düsseldorf, JurBüro 2004, 426; AG München, JurBüro 2004, 427).
  • LG Bonn, 14.01.1998 - 5 S 159/97

    Verteilung der Beweislast bei fehlender sozialer Rechtfertigung einer Kündigung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.07.2005 - 56 C 5845/05
    Zu diesem Zeitpunkt war zwar durch Zugang der Kündigungen vom 21.02.2005 der Versicherungsfall eingetreten (vgl. LG Bonn, NZA-RR 1998, 562), jedoch stand -den Klägervortrag als zutreffend unterstellt- im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungen bereits fest, dass die vorangegangenen Gespräche vom 17.02.2005 keinen Erfolg gehabt hatten.
  • LG Darmstadt, 25.10.2006 - 21 S 101/06

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Rechtsanwalts auf Zahlung weiterer Vergütung

    Maßgebend ist daher für außergerichtliche Tätigkeit bei individualarbeitsrechtlichen Mandaten die Vorschrift des VV 2300 zu § 13 RVG , die den früheren § 118 I BRAGO ersetzt (Gerold u.a., RVG, 17. Aufl., VV 2300 Rn. 1; vgl. auch Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2005, 56 C 5845/05 , zitiert nach [...], dort Rn. 13).

    Verletzt der Mandant diese Pflicht, wird der Versicherer wegen schuldhafter Obliegenheitsverletzung hinsichtlich der nicht notwendigen Kosten von seiner Leistungspflicht befreit (vgl. Amtsgericht Düsseldorf Urteil vom 28.07.2005, 56 C 5845/05 , zitiert nach [...], dort Rn. 13 ff.).

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