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   AG Darmstadt, 10.10.2017 - 303 C 156/17   

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AG Darmstadt, 10.10.2017 - 303 C 156/17 (https://dejure.org/2017,56865)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 10.10.2017 - 303 C 156/17 (https://dejure.org/2017,56865)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 303 C 156/17 (https://dejure.org/2017,56865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 558a BGB, § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 558a Abs. 4 S. 2 BGB, § 558c Abs. 2 BGB
    Ein auf die Stadt Griesheim bezogenes Mieterhöhungsverlangen, für das der Mietspiegel der Stadt Darmstadt als Begründungsmittel herangezogen wird, ist unwirksam.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung mit Hilfe des Mietspiegels einer Nachbargemeinde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung mit Mietspiegel der Nachbargemeinde erfordert Vergleichbarkeit!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mietspiegel einer (Nachbar-)Gemeinde als Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.2013 - VIII ZR 413/12

    Unzulässigkeit einer Zustimmungsklage zur Wohnraummieterhöhung

    Auszug aus AG Darmstadt, 10.10.2017 - 303 C 156/17
    Allerdings muss das Erhöhungsverlangen - in formeller Hinsicht - Angaben über die Tatsachen enthalten, aus denen der Vermieter die Berechtigung der geforderten Mieterhöhung herleitet, und zwar in dem Umfang, wie der Mieter solche Angaben benötigt, um der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachgehen und diese zumindest ansatzweise überprüfen zu können (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12 -, u.a. veröff. in NJW 2014, 1173, zitiert nach juris, dort Rn. 10).

    Unter diesen Voraussetzungen darf der Vermieter sich gemäß § 558 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 S. 2 BGB auch auf einen Mietspiegel einer Nachbargemeinde berufen, wenn kein Mietspiegel für die Gemeinde, in welcher die streitgegenständliche Mietwohnung belegen ist, vorhanden ist und die Behauptung, es handele sich um eine vergleichbare Gemeinde, nicht offensichtlich unbegründet ist (vgl. dazu allgemein BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12 -, u.a. veröff. in NJW 2014, 1173, zitiert nach juris, dort Rn. 11; siehe aus der zustimmenden Kommentarliteratur nur Schmidt-Futterer- Börstinghaus , Mietrecht, Rn. 45 zu § 558 a BGB, 12. Aufl. 2015, zitiert nach Beck-online).

    Maßgeblich ist also allein der Vergleich der Gemeinden als Gebietskörperschaften in ihrer Gesamtheit; ein Teilvergleich ist unzulässig (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12 -, u.a. veröff.

    in NJW 2014, 1173, zitiert nach juris, dort Rn. 11; siehe ferner explizit LG Heidelberg, Urteil vom 07.02.2012 - 5 S 95/11 -, veröff.

    Denn die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr - wie hier - kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist (vgl. dazu allgemein nur BGH, Urteil vom 13.11.2013 - VIII ZR 413/12 -, veröff. in NJW 2014, 1173, zitiert nach juris, dort Rn. 13).

  • LG Heidelberg, 17.02.2012 - 5 S 95/11

    Wohnraummiete: Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf örtlich und sachlich

    Auszug aus AG Darmstadt, 10.10.2017 - 303 C 156/17
    in NJW 2014, 1173, zitiert nach juris, dort Rn. 11; siehe ferner explizit LG Heidelberg, Urteil vom 07.02.2012 - 5 S 95/11 -, veröff.

    in WuM 2012, 205-206 [LG Heidelberg 17.02.2012 - 5 S 95/11] , zitiert nach juris, dort u.a. Leitsatz 1; sowie LG Darmstadt, Urteil vom 12.01.1995 - 6 S 212/94 -, veröff.

  • AG Rostock, 28.03.1995 - 48 C 429/94
    Auszug aus AG Darmstadt, 10.10.2017 - 303 C 156/17
    in WuM 1996, 559, zitiert nach juris, dort Rn. 4).
  • LG Darmstadt, 12.01.1995 - 6 S 212/94
    Auszug aus AG Darmstadt, 10.10.2017 - 303 C 156/17
    in WuM 2012, 205-206 [LG Heidelberg 17.02.2012 - 5 S 95/11] , zitiert nach juris, dort u.a. Leitsatz 1; sowie LG Darmstadt, Urteil vom 12.01.1995 - 6 S 212/94 -, veröff.
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